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27. Januar 2005
VÖB fordert Einheit im Finanzmarktaufsichtsregime in der EU

Berlin

Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, wendet sich entschieden gegen die Errichtung eines zweistufigen Finanzmarktaufsichtsregimes in der EU, wie sie in dem Initiativbericht des Europäischen Parlaments vorgestellt ist.

Durch die vorgeschlagene Trennung der Aufsichtskompetenzen zwischen einer europäischen „Oberaufsicht“ zur Regulierung grenzüberschreitend tätiger Finanzkonzerne und einer nationalen „Unteraufsicht“ werde der Markt aufgespalten sowie Aufsichtsarbitrage und damit Wettbewerbsverzerrung Tür und Tor geöffnet, so Hauptgeschäftsführer Karl-Heinz Boos. Die Errichtung eines zweistufigen Aufsichtsregimes sei im Hinblick auf die organisch gewachsene Vielfalt von Banken- und Finanzsystemen im EU-Binnenmarkt nicht durchdacht.
Es komme jetzt vielmehr darauf an, angesichts des voranschreitenden Konsolidierungs- und Konzentrationsprozesses die Zusammenarbeit zwischen den Finanzmarktaufsichtsbehörden und die Konvergenz der Aufsichtspraktiken im EU-Binnenmarkt zu verstärken.

Boos weist darauf hin, dass hierzu mit den neuen Regulierungsausschüssen CEBS (für Banken), CESR (Wertpapiere) und CEIOPS (Versicherungen) auf EU-Ebene ein erster Schritt und damit ein guter Anfang gemacht worden sei. Diese Entwicklung gelte es vorrangig und tatkräftig durch alle beteiligten Akteure zu unterstützen, damit ein im Hinblick auf die Aufsichtsregeln und -praktiken sowie Produkte und Dienstleistungen harmonisierter und effizienter EU-Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen entstehen könne. Eine übereilte Inangriffnahme der Parlamentsempfehlungen würde bedeuten, den zweiten Schritt vor dem ersten zu tun.


Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, vertritt die Interessen von 62 Mitgliedsinstituten, darunter die Landesbanken sowie die Förderbanken des Bundes und der Länder. Mit einer Bilanzsumme von 1.897 Mrd. EUR (Ende 2003) beläuft sich der Marktanteil der VÖB-Banken auf 29 % des deutschen Bankenmarktes.

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