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10. Mai 2005
BaFin-Auslegungsregeln zu § 18 KWG: VÖB warnt vor Euphorie

Berlin

Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, hat die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, künftig auf detaillierte Auslegungsregeln zu § 18 KWG zu verzichten, begrüßt, jedoch vor Euphorie in den Banken gewarnt. Grundsätzlich sei es richtig, die Eigenverantwortung der Banken zu betonen. Unklar sei jedoch, welche Kriterien die Wirtschaftsprüfer bzw. die BaFin künftig bei ihren Prüfungen anlegen werden. Jedenfalls dürfe, so VÖB-Hauptgeschäfts-führer Karl-Heinz Boos, der Verzicht auf klar ausformulierte Auslegungsregeln nicht zu einer Verschärfung der Prüfungspraxis führen. Der VÖB hätte es daher vorgezogen, wenn die BaFin ihre ursprüngliche Absicht weiterverfolgt hätte, die bisherigen Rundschreiben zu § 18 KWG in einem „Konsolidierten Rundschreiben zu den Anforderungen an die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 18 KWG“ zusammenzuführen.


Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, vertritt die Interessen von 62 Mitgliedsinstituten, darunter die Landesbanken sowie die Förderbanken des Bundes und der Länder. Mit einer Bilanzsumme von 1.954,1 Mrd. EUR (Ende 2004) beläuft sich der Marktanteil der VÖB-Banken auf 30 % des deutschen Bankenmarktes. Die VÖB-Banken beschäftigen 91.500 Mitarbeiter.

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