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14. März 2007
VÖB begrüßt Kabinettsentscheidung zur Unternehmenssteuerreform

Berlin

Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, begrüßt die heutige Entscheidung des Bundeskabinetts zu einer Unternehmensreform 2008. VÖB-Präsident Dr. Thomas R. Fischer sagte hierzu: „Das Vorhaben einer Unternehmensteuerreform weist in die richtige Richtung. Durch die Senkung der unternehmensteuerlichen Belastung bei gleichzeitiger Verbreiterung der Bemessungsgrundlage und die Einführung einer Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge wird der Steuerstandort Deutschland deutlich attraktiver.“ Der VÖB-Präsident sieht in der Unternehmenssteuerreform eine Chance, die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken.

Dennoch sieht der VÖB-Präsident noch Änderungsbedarf im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren: Er erwarte zwar, dass die Abgeltungsteuer für die Bankkunden im Verfahren und in der Verständlichkeit des Steuerrechts Erleichterungen schaffen wird. Allerdings könne der Zweck der Abgeltungssteuer nur durch einen nahe am Eingangssteuersatz gelegenen Satz wirklich erfüllt werden. Die Kreditwirtschaft hatte wiederholt gefordert, den Abgeltungssteuersatz bei 20 % (inklusive Kirchensteuer und Solidaritätsbeitrag) festzulegen. Als Beitrag zur Entbürokratisierung entfiele damit auch die Veranlagungsoption für Geringverdiener mit ihrem individuellen Steuersatz. Zudem passe die geplante „Zinsschranke“ nicht in die Systematik deutscher Kreditinstitute, die hinsichtlich ihrer Eigenkapitalausstattung bereits einer stringenten Bankenaufsicht unterliegen. Die Banken müssten daher von der Zinsschranke ausgenommen werden.


Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, vertritt die Interessen von 62 Mitgliedsinstituten, darunter die Landesbanken sowie die Förderbanken des Bundes und der Länder. Mit einer Bilanzsumme von 1.848,9 Mrd. EUR (Ende 2005) beläuft sich der Marktanteil der VÖB-Banken auf 27 % des deutschen Bankenmarktes. Die VÖB-Banken beschäftigen 99.092 Mitarbeiter (inkl. Auszubildenden).

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