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15. Januar 2009
ZKA begrüßt Einführung des EU-Passes für Fondsverwaltungsgesellschaften – Fondsstandort Europa wird gestärkt

EU-Parlament
© Cumulus

Berlin

Die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) vertretenen Verbände der Kreditwirtschaft begrüßen die Verabschiedung der Novelle der europäischen Investmentrichtlinie (so genannte OGAW-Richtlinie) im EU-Parlament. Die OGAW-Richtlinie setzt den Rechtsrahmen für das europäische Investmentfondsgeschäft, dessen Bedeutung in den letzten Jahren insbesondere aufgrund der wachsenden Notwendigkeit zur privaten Altersvorsorge gestiegen ist. Die Novelle ermöglicht nicht nur grenzüberschreitende Fondsfusionen und das sogenannte Asset Pooling, sondern stärkt auch ganz wesentlich die aufsichtliche Zusammenarbeit im europäischen Investmentfondsgeschäft.

Der ZKA erwartet, dass für Anleger insbesondere die Ersetzung des vereinfachten Verkaufsprospekts durch ein zweiseitiges Informationsblatt („Key Investor Information“) zu einer besseren und transparenteren Produktinformation beitragen wird. Durch ein deutlich vereinfachtes Notifizierungsverfahren beim Vertrieb in anderen Mitgliedstaaten wird der Anleger künftig zwischen mehr Investmentfonds auswählen können.

Mit der Verabschiedung der Novelle wird auch – wie von der Kreditwirtschaft gefordert – ein EU-Pass für das Fondsmanagement eingeführt. Fonds können somit künftig auch von einem anderen Land aus verwaltet werden. Der ZKA wertet es als Erfolg, dass es dem EU-Parlament durch intensive Arbeit an der Richtlinie gelungen ist, die Regelungen für einen solchen Pass aufzunehmen. Damit konnten die ursprünglichen Bedenken der EU-Kommission beseitigt werden, die aufsichtsrechtliche Lücken befürchtete.

Durch den EU-Pass werden die Verwaltungskosten für Fonds deutlich sinken und damit für Anleger noch attraktiver werden. Gleichzeitig wird das hohe Schutzniveau für OGAW-Fonds gesichert.

Der EU-Ministerrat hat sich inzwischen ebenfalls für die Richtlinie eingesetzt und seine Zustimmung in Aussicht gestellt, so dass die Richtlinie dann in Kraft treten kann.


Ansprechpartner:

Melanie Schmergal
für den Zentralen Kreditausschuss
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.
Telefon (0 30) 20 21 - 13 20

Heiner Herkenhoff
Bundesverband deutscher Banken e.V.
Telefon (0 30) 16 63 - 12 00

Dr. Stephan Rabe
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V.
Telefon (0 30)81 92 - 1 60

Stefan Marotzke
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.
Telefon (0 30) 2 02 25 - 51 10

Dr. Helga Bender
Verband deutscher Pfandbriefbanken e. V.
Telefon (0 30) 2 09 15 - 3 30

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