Home Pressezentrum Pressemitteilungen Tarifeinigung im Bankengewerbe: Umfangreiches Vertragspaket vereinbart
Frankfurt am Main
Die Tarifparteien im privaten und öffentlichen Bankgewerbe haben sich am Donnerstagmorgen auf ein umfangreiches Tarifpaket für die 240.000 Beschäftigten geeinigt. Beim Gehalt haben sich die Tarifpartner für 2010 auf eine Einmalzahlung von 300 Euro (Auszubildende: 75 Euro) und auf eine Anhebung der Tarifgehälter um 1,6 Prozent ab Januar 2011 verständigt; die Laufzeit des Gehalts-Tarifvertrags beträgt 22 Monate (bis Februar 2012). Das Tarifpaket umfasst darüber hinaus eine Reihe weiterer Vereinbarungen. So haben sich die Tarifparteien auf ein neues Rationalisierungsschutzabkommen geeinigt. Zudem wurden die Tarifverträge zur Altersteilzeit, zum Vorruhestand und zur tariflichen Kurzarbeit (31-Stunden-Klausel) sowie die Rahmenvereinbarung zu Langzeitkonten verlängert. Zum betrieblichen Gesundheitsschutz haben sich die Tarifparteien auf eine gemeinsame Erklärung verständigt, mit der sie auf die besondere Bedeutung des Themas hinweisen.
„Das ist ein Abschluss mit Gewicht. Wir haben eines der umfangreichsten Tarifpakete der vergangenen Jahre auf den Weg gebracht. Damit schaffen wir in einem schwierigen Marktumfeld Sicherheit und Klarheit“, sagte Ulrich Sieber, Verhandlungsführer der Banken-Arbeitgeber. „Der Tarifabschluss ist ausgewogen und fair. Er bewegt sich auf einem noch vertretbaren Niveau“, erklärte Karl-Heinz Boos, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands. Beim Rationalisierungsschutzabkommen sei es gelungen, maßvolle Anpassungen des bisherigen Vertragswerks zu vereinbaren. Einem Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen im Flächentarif hätten die Arbeitgeber nicht zugestimmt. „Wir haben die Dinge im Tarifvertrag geregelt, die wirklich dort hingehören. Alles andere verbleibt auf der Betriebsebene. Das ist gut, denn die Situation in unseren Mitgliedsinstituten ist zu unterschiedlich“, sagte Ulrich Sieber weiter.
Mit der Erklärung zum betrieblichen Gesundheitsschutz wollen die Tarifparteien darauf hinwirken, das hohe Niveau des Gesundheitsschutzes im Bankgewerbe zu halten. „Wir haben immer betont, dass der betriebliche Gesundheitsschutz eine hohe Bedeutung hat. Unsere Branche zählt hier schon lange zu den Vorreitern. Dies unterstreichen wir mit der heute gemeinsam beschlossenen Erklärung“, sagte Sieber.
Betrieblicher Gesundheitsschutz im Bankgewerbe
Gemeinsame Erklärung von ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes e.V. (AGV Banken) und
Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken
Präambel
Die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen in Deutschland haben sich im vergangenen Jahrzehnt erheblich verändert. Die fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft, der rasante Fortschritt in der Informations- und Kommunikationstechnologie, die demografische Entwicklung und vielfältige gesellschaftliche Einflussfaktoren stellen die Menschen vor neue Herausforderungen. Im Bankgewerbe haben auch die Auswirkungen der jüngeren Entwicklungen an den Finanzmärkten zu gestiegenen Anforderungen an die Beschäftigten geführt.
Vor diesem Hintergrund stimmen die Tarifparteien im privaten Bankgewerbe und bei den öffentlichen Banken überein, dass dem Gesundheitsschutz eine wichtige gesamtgesellschaftliche Bedeutung zukommt. Alle gesellschaftlichen Gruppen in Deutschland sind aufgerufen, sich dem Gesundheitsschutz zu widmen, um eine hohe Lebens- und Arbeitsqualität zu sichern. Dabei kommt dem betrieblichen Gesundheitsschutz traditionell und künftig ein hohes Gewicht zu. Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen in allen Arbeitsbereichen durch nachhaltige betriebliche Maßnahmen gesundheitsförderlich zu gestalten.
Das Bankgewerbe ist eine Branche mit einem niedrigen Krankenstand. Diese gute Position im Sinne der Beschäftigten und der Unternehmen zu behaupten und noch bestehende Verbesserungsmöglichkeiten in der Prävention und im Umgang mit körperlichen und mentalen Gesundheitsbelastungen zu nutzen, ist Ziel dieser Gemeinsamen Erklärung.
Erklärung
Die Tarifparteien im privaten Bankgewerbe und bei den öffentlichen Banken sind sich über die zentrale Bedeutung der folgenden Punkte für den Gesundheitsschutz einig:
Der AGV Banken führt die Tarifverhandlungen gemeinsam mit der Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken. Die Verhandlungsgemeinschaft vertritt insgesamt
rund 240.000 Beschäftigte. Dem AGV Banken gehören rund 140 Institute (Großbanken, Regionalbanken, Pfandbriefbanken, Spezialbanken, Privatbankiers und Bausparkassen) mit 160.000 Beschäftigten an. Vorsitzender des AGV Banken ist Ulrich Sieber, Mitglied des Vorstands der Commerzbank AG.
Der Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken gehören 50 Mitgliedsinstitute des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) an, unter anderem
Landesbanken, Förderinstitute, Bausparkassen und einzelne Sparkassen. Vorsitzender der Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken ist Thomas Christian Buchbinder, Vorstandsvorsitzender der SaarLB.
Pressekontakt:
Carsten Rogge-Strang
Geschäftsführer im AGV Banken
carsten.rogge-strang@agvbanken.de
Telefon (0 30) 5 90 01 12-74
Dr. Stephan Rabe
Pressesprecher beim Bundesverband Öffentlicher Banken
presse@voeb.de
Telefon (0 30) 81 92 16-0