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18. August 2006
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das den Schwerpunkt des Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung bildet, ist am 18. August 2006 in Kraft getreten. Es ist in der Öffentlichkeit wegen seines Inhalts aber auch wegen der Schwierigkeiten im Gesetzgebungsverfahren intensiv diskutiert worden.

Ziel des AGG ist es, Benachteiligungen aus bestimmten, im Gesetz abschließend aufgezählten Gründen (Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität) zu verhindern oder zu beseitigen. Dieses Ziel soll sowohl durch ein arbeitsrechtliches (Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung) als auch ein zivilrechtliches Benachteiligungsverbot (Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr) erreicht werden.

Die vorliegende Publikation stellt die wesentlichen Inhalte und Auswirkungen des AGG dar. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem arbeitsrechtlichen Benachteiligungsverbot. Für diesen Anwendungsbereich enthält die Broschüre - neben einer Kommentierung der maßgeblichen Vorschriften - Hinweise zur praktischen Umsetzung, die als Handreichung für die arbeitsrechtliche Praxis dienen können.

 


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