Home Publikationen Fachpublikationen Das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz
Am 7. April 2011 ist das Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts (Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz) im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es enthält wesentliche Verschärfungen des Aufsichtsrechts für Wertpapierdienstleistungsunternehmen.
Die Anforderungen an die Anlageberatung werden erhöht. So muss Privatkunden zukünftig vor Abschluss eines Geschäftes ein Informationsblatt zur Verfügung gestellt werden, das die wesentlichen Informationen des empfohlenen Finanzinstrumentes enthält.
Zudem werden weitgehende Qualifizierungs- und Registrierungspflichten für Anlageberater, Vertriebs- und Compliance-Beauftragte eingeführt. Die wertpapierhandelsrechtlichen Regelungen zur Beteiligungstransparenz werden konkretisiert.
Auch die investmentrechtlichen Regelungen über offene Immobilienfonds wurden einer umfassenden Revision unterzogen. Insbesondere ist die freie Verfügbarkeit über Investmentanteile nunmehr an strikte Vorgaben gebunden.
Das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz tritt in großen Teilen am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Die im Wertpapierhandelsgesetz vorgesehene Pflicht, Informationsblätter zu Verfügung zu stellen, tritt hiervon abweichend zum 1. Juli 2011 in Kraft. Die Anforderungen an Anlageberater, Vertriebs- und Compliance-Beauftragte gelten ab dem 1. November 2012.
In dieser Broschüre werden der Gesetzestext und sämtliche Materialien des parlamentarischen Verfahrens zusammengefasst.