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4. Oktober 2005
Leitfaden zur Erstellung eines Beurteilungssystems nach § 18 KWG

127 S.

Die BaFin hat im Mai 2005 sämtliche Rundschreiben zur Auslegung von § 18 KWG ersatzlos aufgehoben und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in die Verantwortung der Institute gestellt. Zukünftig werden vornehmlich die Jahresabschlussprüfer zur Angemessenheit institutsspezifischer Beurteilungssysteme nach § 18 KWG Stellung nehmen und die Einhaltung bestätigen müssen.

Der vorliegende Leitfaden soll einen Beitrag dazu leisten, die durch die Aufhebung der aufsichtlichen Auslegungshinweise entstandenen Unsicherheiten bei der praktischen Anwendung des § 18 KWG zu minimieren.

 


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