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1. Dezember 2008
Interpretationshilfen zur Solvabilitätsverordnung - Behandlung grundpfandrechtlich besicherter Kredite

Seit dem 1. Januar 2008 ist die neue Solvabilitätsverordnung (SolvV) von allen Banken anzuwenden. Darüber hinaus wurden in der Zwischenzeit die Modalitäten der Erhebung zu den Höchstverlustratentests („Hard-Tests“) geklärt und im ZKA ein Marktwertschwankungskonzept für Wohnimmobilien erarbeitet, das aufsichtlich anerkannt wurde. Aus diesem Grunde haben wir die Interpretationshilfen für die Behandlung grundpfandrechtlich besicherter Kredite ein weiteres Mal überarbeitet und aktualisiert. Es wird nunmehr in erster Linie auf die Regelungen der Solvabilitätsverordnung abgestellt. 


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