Home Publikationen Fachpublikationen Der Ombudsmann der Öffentlichen Banken - Tätigkeitsbericht der Kundenbeschwerdestelle 2008

16. Juni 2009
Der Ombudsmann der Öffentlichen Banken - Tätigkeitsbericht der Kundenbeschwerdestelle 2008

Wer mit der Leistung seiner Bank nicht zufrieden ist, sollte sich vor einer Beschwerde nicht scheuen. Dabei gilt die Grundregel: Hartnäckigkeit und Höflichkeit zahlen sich aus. Der erste Ansprechpartner sollte der bekannte Kundenberater oder Außendienstmitarbeiter sein. Im persönlichen Gespräch lässt sich manches Problem ausräumen. Ist kein Einlenken zu erkennen, sollte sich der Kunde schriftlich an seine Bank wenden. Beide Parteien haben damit die Möglichkeit, ihre Angelegenheit selbst, ohne Zwang von außen zu regeln. Immerhin ist es ihr Konflikt. Selbstverantwortlichkeit bestimmt auch das Schlichtungsverfahren beim VÖB, das eröffnet ist, wenn der Beschwerde seitens der Bank endgültig nicht abgeholfen wurde. Vom Ombudsmann der Öffentlichen Banken werden deshalb auch nur Vorschläge unterbreitet, wie die Meinungsverschiedenheit aus seiner Sicht beigelegt werden könnte. Verbindlich sind diese für keinen der Beteiligten.

Der vorliegende Bericht für das abgelaufene Geschäftsjahr 2008 enthält wieder eine repräsentative Auswahl anonymisierter Schlichtungsvorschläge. Sehr deutlich lässt sich an ihnen ablesen, wie sinnvoll und wichtig die Institution des Ombudsmanns inzwischen geworden ist. Da ein Schlichtungsverfahren grundsätzlich die Verjährung von Ansprüchen hemmt und auch den Weg zu den Gerichten nicht versperrt, stellt es – gerade auch im Hinblick auf die Kosten – eine wirkliche Alternative dar, ein echtes Extra und unbürokratisches Zudem, wo früher nur dieMöglichkeit „prozessieren oder resignieren“ bestand.

Mein besonderer Dank gilt daher auch in diesem Jahr wieder dem Ombudsmann der Öffentlichen Banken, Klaus Wangard, der „tragenden Säule des Verfahrens“, der es mit seinem feinen Gespür für die Interessenlagen der Parteien stets versteht, diesen einen Weg aus ihrem Konflikt zu weisen. Sehr herzlich danken möchte ich zudem Herrn Wilfried Rink, dem zuständigen Referatsleiter bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dessen diesjähriger Gastbeitrag eine wertvolle Orientierungshilfe leistet in puncto Beschwerdebearbeitung durch die Aufsichtsbehörde. 


Datenschutzerklärung© 2012 Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, Berlin

Mitgliederlogin


Verbesserte Einlagensicherung für Bankkunden VÖB-Ombudsmann Arbeitgeberverband VÖB-Medientage 2012 für Nachwuchsjournalisten