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1. Februar 2007
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz - German Securities Acquisition and Takeover Act

264 S.

Mit dem Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 8. Juli 2006 hat der deutsche Gesetzgeber die EU-Übernahmerichtlinie umgesetzt. Die Zunahme grenzüberschreitender Übernahmen hatten den europäischen Gesetzgeber veranlasst, einen EU-weit einheitlichen Rechtsrahmen für Übernahmeangebote im europäischen Wirtschaftsraum anzustreben. Eine weitere Änderung des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) erfolgte im Rahmen des Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes und ist damit am 20. Januar 2007 in Kraft getreten.

Durch die Änderung des Anwendungsbereiches des WpÜG werden durch die Novelle auch grenzüberschreitende Übernahmen von den nationalen gesetzlichen Regelungen erfasst. Die Einführung eines „Europäischen Passes” stellt sicher, dass die von einer Aufsichtsbehörde in einem anderen EU Staat gebilligte Angebotsunterlage für ein Übernahmeangebot mit Bezugspunkten in verschiedenen europäischen Ländern auch in Deutschland ohne zusätzliches Billigungsverfahren anerkannt wird.

Die vorliegende Broschüre bietet eine einführende Erläuterung des WpÜG und fasst einige wesentliche Themen des deutschen Übernahmerechts zusammen. Ergänzt werden diese Ausführungen durch eine umfangreiche Materialsammlung zu der Novellierung des WpÜG, einschließlich einer englischen Übersetzung der neuen Fassung des Gesetzes und einzelner begleitender Verordnungen.

 


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