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Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, vertritt die gemeinsamen wirtschaftlichen und ideellen Interessen seiner Mitglieder in allen kreditwirtschaftlichen Fragen. Dementsprechend positioniert sich der VÖB in allen wichtigen kreditwirtschaftlichen und regulatorischen Themen auf der nationalen und internationalen Ebene.
Die europäische Kreditwirtschaft ist um eine weitere Initiative zur Umsetzung des SEPA Cards Framework reicher: die „Open Standards for Security and Certification (OSeC)“. Die beiden wesentlichen Ziele der OSeC sind die Koordination und Überwachung eines Feldpiloten, bei dem auf der Grundlage einer Sicherheitsuntersuchung und/oder Zulassung in einem Zahlungssystem eine weitere Zulassung in einem anderen System erfolgen kann. Aus diesen Erfahrungen heraus soll eine Struktur entwickelt werden, die dauerhaft durch die europäischen Zahlungssysteme und Systembetreiber genutzt werden kann.
Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie (CRD II) in seiner Sitzung am 8. Juli 2010 in zweiter / dritter Lesung beschlossen. Damit werden insbesondere die Großkreditvorschriften geändert, die Anerkennung von hybriden Kernkapitalbestandteilen geregelt und die aufsichtliche Behandlung von Verbriefungspositionen verschärft.
Die Europäische Kommission hat ihre Initiative zum Europäischen Vertragsrecht mit der Veröffentlichung des Grünbuchs „Optionen für die Einführung eines Europäischen Vertragsrechts für Verbraucher und Unternehmen“ im Juli 2010 weitergeführt. Kernaspekt der mit dem Grünbuch eingeleiteten Konsultation ist die rechtliche Umsetzung des europäischen Vertragsrechtsinstruments.
Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, hat sich für einen gemeinsamen Referenzrahmen eingesetzt, mit dem EU-weit einheitliche Definitionen und Grundbegriffe geschaffen werden.
Bezüglich des Referentenentwurfs eines Restrukturierungsgesetzes fordern wir, auf einen deutschen Alleingang bei der Bankenabgabe zu verzichten, die Versicherungswirtschaft in die Abgabe einzubeziehen und die geplante Neuregelung der EU-Einlagensicherung systematisch zu berücksichtigen. Wir meinen zudem, dass die staatlich garantierten und mit einem gesetzlichen Förderauftrag versehenen Förderbanken ganz von der Abgabepflicht ausgenommen werden müssen. Ferner sehen wir deutlichen Nachbesserungsbedarf bei den im Entwurf vorgesehenen Abzugspositionen für die Berechnung der Abgabenhöhe. Wir fordern zudem die steuerliche Abzugsfähigkeit der Bankenabgabe. Schließlich hinterfragen wir die vorgesehene Regelung zur Verlängerung der Organhaftung.
Ab sofort können die deutschen girocard-Inhaber an allen der über 63.000 Geldautomaten in Großbritannien über Bargeld verfügen. Als Mitglieder der Euro Alliance of Payments Schemes (EAPS) haben der Betreiber des britischen Geldautomaten-Netzwerks LINK und der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) eine entsprechende Vereinbarung über die Akzeptanz der 92 Millionen girocards an den über 63.000 LINK-Geldautomaten unterzeichnet. Seit Juli werden ca. 1.500 Transaktionen täglich über die direkte Verbindung getätigt.
Unser Newsletter „VÖB-Mittelstand” informiert aktuell über das Mittelstandsgeschäft aus den VÖB-Mitgliedsinstituten und ihren Mitbewerbern (Sparkassen, Volks- und private Banken) sowie über politische Initiativen und gesetzliche Rahmenbedingungen. Er berichtet zudem über die Ergebnisse wissenschaftlicher Studien und Umfragen sowie über Neues aus der Europäischen Union.
Der Deutsche Bundestag hat am 17. Juni 2010 das „Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen“ verabschiedet. Mit dem Gesetz sollen die vom Financial Stability Board (FSB) entwickelten Prinzipien für solide Vergütungspraktiken in eine gesetzliche Regelung überführt werden.
Die Schaffung einheitlicher, offener europäischer Standards im Zahlungsverkehr wird seit Jahren in den verschiedensten Standardisierungsinitiativen vorangetrieben. Mit OSCar haben die französische Kartenorganisation Cartes Bancaire und die SRC GmbH (stellvertretend für den Zentralen Kreditausschuss – ZKA) nunmehr ein Gremium geschaffen, das übergreifend die europäischen Standardisierungsarbeiten nutzbar macht.
Reisen übers Internet buchen oder auf den Flaniermeilen ausländischer Urlaubsorte mit Kreditkarte oder Girocard bezahlen – für viele deutsche Urlauber ist das inzwischen selbstverständlich. Wie sicher aber das Bezahlen mit Kreditkarte und Girocard? Und was müssen Urlauber vor Antritt der Reise beachten? Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, beantwortet hier die wichtigsten Fragen.
München
Bereits zum fünften Mal wird der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, gemeinsam mit seiner Tochtergesellschaft VÖB-Service GmbH seine Kompetenzen rund um die Themen Immobilienbewertung und Immobilienfinanzierung als Aussteller auf der Expo Real in München präsentieren. Die internationale Fachmesse für Gewerbeimmobilien stellt vom 4. bis zum 6. Oktober 2010 die führenden branchen- und länderübergreifenden Projekte, Investitionen und Finanzierungen aus.
Die Auseinandersetzung mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen für die Tätigkeit von Wertpapierdienstleistungsunternehmen (Compliance) bringt für die Verbandsarbeit vor allem eine intensive Befassung mit der aufsichtlichen Auslegung des Wertpapierhandelsgesetzes mit sich.
Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, hat eine Aufstellung über die kumulativen Auswirkungen der gegenwärtig geplanten Neuregulierungen im Bankensektor erstellt, die regelmäßig aktualisiert wird.
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat im Dezember 2009 Vorschläge für verschärfte Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen für Banken zur Konsultation gestellt. Mit den Papieren „Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bankensektors“ und „Internationaler Rahmen für das Management von Liquiditätsrisiken“ konkretisiert der Baseler Ausschuss die entsprechenden politischen Vorgaben der G20-Staaten.
Wir haben dem International Accounting Standards Board (IASB) unsere Position zu dem im Juni 2009 veröffentlichten Standardentwurf ED/2009/6 Management Commentary (Lageberichterstattung) im Rahmen des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) übermittelt.
Am 3. August 2009 ist das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Gemäß Artikel 11 Absatz 1 des Gesetzes treten die Vorschriften zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie am 11. Juni 2010 in Kraft.
Das Arbeitsrecht unterliegt einer permanenten Weiterentwicklung durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.
Nach neuen Vorschriften für Ratingagenturen, neben dem freiwilligen Verhaltenskodex der Internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) in Kraft getreten ist, unterliegen Ratingagenturen künftig einer Registrierungspflicht. Mit dem Antrag auf Registrierung erklären diese sich bereit, eine Vielzahl regulatorischer Anforderungen zu erfüllen.
Der Deutsche Bundestag hat das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz in zweiter und dritter Lesung am 3. Juli 2009 angenommen, der Bundesrat hat dem Gesetz am 10. Juli 2009 zugestimmt.
Die Förder-Immorente ist ein mit einer Grundschuld besichertes Darlehen, das über lange Zeiträume in gleichbleibenden Raten ausgezahlt wird. Seine Laufzeit ist an die Erlebenszeit des Darlehensnehmers gebunden. Das heißt, es wird erst zur Rückzahlung fällig, wenn der Darlehensnehmer und zugleich Eigentümer der beliehenen Immobilie verstirbt.
Die Erweiterung der Europäischen Union (EU) um die letzten beiden neuen Mitgliedstaaten liegt gerade zwei Jahre zurück. Die Diskussionen über die Folgen des vergrößerten Europas haben deshalb nicht nachgelassen. Die nachfolgende Aufstellung über das spezielle Geschäftsfeld der öffentlichen Kunden und deren Finanzierung in den europäischen Staaten liefert einen Überblick über die Möglichkeiten der internationalen Kommunalfinanzierung.