Home Themen Artikel Liquiditätsverordnung (LiqV)
Der bisherige Grundsatz II wurde Ende 2006 in eine Liquiditätsverordnung (LiqV) überführt. Nach § 10 LiqV kann ein Institut, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, zur Beurteilung der ausreichenden Liquidität erstmalig auf institutseigene Liquiditätsrisikomess- und -steuerungsverfahren zurückgreifen. Die endgültige Fassung der LiqV, die am 1. Januar 2007 in Kraft tritt, wurde am 20. Dezember 2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Institute, die im Jahr 2007 den Grundsatz I anwenden, können jedoch in diesem Jahr anstelle der LiqV weiterhin den Grundsatz II nutzen.