Home Themen Bankenaufsicht / Außenwirtschaft / Geldwäsche Finanzkonglomerate-Solvabilitäts-Verordnung

Am 30. Juli 2008 ist die Erste Verordnung zur Änderung der Finanzkonglomerate-Solvabilitäts-Verordnung (FkSolV) in Kraft getreten. Neu eingefügt wurde die Berechnungsmöglichkeit der Finanzkonglomerate-Solvabilität auf der Grundlage eines Konzernabschlusses. Die Änderungen beinhalten jedoch im Wesentlichen Verweisanpassungen aus der Umsetzung der EU-Banken- und Kapitaladäquanzrichtlinie.
Im Rahmen der Überprüfung der EU-Finanzkonglomerate-Richtlinie hat die Europäische Kommission zudem den Einstweiligen europäischen Finanzkonglomerate¬ausschuss (IWCFC) beauftragt, weiterführende Empfehlungen zu erarbeiten. Der Bericht zu den gängigen Praktiken soll bis März 2009 vorliegen. Auf Basis dieser Arbeiten wird die EU-Kommission dem European Financial Conglomerates Committee (EFCC) voraussichtlich 2009 einen abschließenden Bericht zur Überarbeitung der EU-Finanzkonglomerate-Richtlinie vorlegen.