Home Themen Bankenaufsicht / Außenwirtschaft / Geldwäsche Gesetzentwurf zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht
Am 25. März 2009 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht beschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll als Reaktion auf die Finanzmarktkrise künftig erweiterte Eingriffsrechte in Krisenzeiten erhalten und mit verbesserten präventiven Befugnissen ausgestattet werden. Unter anderem soll die BaFin unter erleichterten Bedingungen höhere Eigenmittel und eine höhere Liquiditätsausstattung verlangen können. Auch soll sie ein Gewinnausschüttungsverbot bereits bei drohender Unterschreitung der aufsichtlichen Eigenkapitalanforderungen anordnen können. Nach geltender Rechtslage ist dies erst bei einer tatsächlichen Unterschreitung der Solvenzanforderungen möglich. Kritisch ist weiterhin, dass die BaFin die Auszahlung jeder Art von Erträgen auf Eigenmittelinstrumente untersagen oder beschränken können soll, die nicht vollständig durch einen erzielten Jahresüberschuss gedeckt sind. Somit würden auch Ausschüttungen auf stille Einlagen erfasst. Nicht zuletzt sind verschärfte Meldepflichten für Banken vorgesehen.
Die geplanten Gesetzesänderungen erscheinen insoweit kritisch, als dass es sich dabei um einen nationalen Alleingang Deutschlands handelt. Aus Wettbewerbsgründen sollten zunächst die laufenden Reformvorhaben auf europäischer bzw. internationaler Ebene abgewartet werden. Insbesondere die vorgeschlagene Ausweitung des Gewinnausschüttungsverbotes würde das deutsche Finanzsystem nicht stabilisieren, sondern es vielmehr nachhaltig schwächen. Angesichts der gegenwärtigen Krise können sich Banken ohnehin nur begrenzt frisches Eigenkapital am Markt beschaffen. Infolge der Neuregelung würden die Möglichkeiten weiter eingeschränkt.
Das Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode im Eilverfahren verabschiedet werden.