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13. Oktober 2008
Richtlinienvorschlag E-Geld

SEPA: noch viel zu tun
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Die Europäische Kommission hat am 13. Oktober 2008 ihren offiziellen Richtlinienvorschlag zur Überarbeitung der EU-E-Geld-Richtlinie veröffentlicht. Mit den neuen Bestimmungen sollen die Anforderungen an E-Geld-Institute im Hinblick auf die Ausgabe von elektronischem Geld gelockert und insoweit die Entwicklung des E-Geld-Marktes gefördert werden. Der Entwurf sieht eine Ausweitung der erlaubten Tätigkeiten um die von EU-Zahlungsinstituten betriebenen Geschäfte vor, insbesondere Zahlungsverkehrsdienstleistungen. Überdies soll die Definition von E-Geld um Netzgeld erweitert werden. Zugleich schlägt die EU-Kommission eine erhebliche Herabsetzung der aufsichtlichen Anforderungen vor. Demnach sollen insbesondere das Anfangskapital und die Bestimmungen zur laufenden Eigenmittelausstattung weitestgehend an die niedrigeren Vorgaben für Zahlungsinstitute angepasst werden. Auch sollen E-Geld-Institute künftig nicht mehr als Kreditinstitute im Sinne der EU-Bankenrichtlinie gelten.

Aus unserer Sicht ist die vorgesehene Ausgestaltung des Aufsichtsregimes für E-Geld-Institute im Hinblick auf die mit dem Geschäftsmodell verbundenen Risiken nicht hinreichend. Mit der Ausweitung der Tätigkeiten entsteht ein nicht unerhebliches Gefahrenpotenzial für den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Der Europäische Rat und das Europäische Parlament werden sich voraussichtlich noch 2008 mit dem Richtlinienentwurf befassen.
 

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