Home Themen Bankenaufsicht / Außenwirtschaft / Geldwäsche Überarbeitung der Mandate der Ebene-3-Ausschüsse

30. Mai 2008
Überarbeitung der Mandate der Ebene-3-Ausschüsse

Brüssel
© Cumulus

Im Rahmen der EU-Finanzmarktregulierung soll die Funktionsweise der Ebene-3-Ausschüsse gestärkt und verbessert werden. Dazu gehören der Ausschuss der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR), der Ausschuss der Europäischen Bankaufsichtsbehörden (CEBS) und das Commitee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors (CEIOPS). Zu diesem Zweck hat die Europäische Kommission im Mai ein Konsultationspapier zur Überarbeitung der Mandate der Ausschüsse veröffentlicht. Demnach sollen deren Aufgaben um spezifische Bereiche erweitert werden. Vorgesehen ist neben der Mediation bei Unstimmigkeiten zwischen Aufsichtsbehörden auch eine Beratungsfunktion bei konkreten Aufsichtsentscheidungen. Auch die Übertragung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie der Informationsaustausch zwischen nationalen Aufsehern zählen dazu.

Zugleich sollen die Kommissionsentscheidungen das von den Ausschüssen einzuführende Mehrheitsquorum regeln. Viele der Mandatserweiterungen, wie der Mediationsmechanismus und die beratende Funktion der Ebene-3-Ausschüsse, erscheinen im Allgemeinen sachgerecht sofern sie freiwillig sind. Eine qualifizierte Mehrheitsentscheidung hingegen sollte ausschließlich auf Ausnahmefälle begrenzt sein. Überdies wäre auf eine Stimmengewichtung entsprechend der Größe und Bedeutung eines Mitgliedstaates zu achten, zum Beispiel analog zu den Vorgaben des Nizza-Vertrages. 

Datenschutzerklärung© 2010 Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, Berlin

Mitgliederlogin


Einlagensicherung VÖB-Ombudsmann Arbeitgeberverband