Home Themen Bankenaufsicht / Außenwirtschaft / Geldwäsche ZKA-Stellungnahme zum Konsultationspapier der EU-Kommission zur Überarbeitung der Banken- und Kapitaladäquanzrichtlinie

Die EU-Kommission plant eine Anpassung der EU-Banken- und Kapitaladäquanzrichtlinie. Am 17. April 2008 hat die EU-Kommission die geplanten Änderungen zur Konsultation gestellt. Die Vorschläge umfassen die Bereiche Großkreditregelungen, Anerkennung hybrider Kernkapitalinstrumente und grenzüberschreitende Beaufsichtigung sowie technische Anpassungen, die sich aufgrund praktischer Implementierungsprobleme als erforderlich erwiesen haben. Die Vorschläge zum Großkreditregime und Hybridkapital basieren im Wesentlichen auf den vorangegangenen Empfehlungen des Committee of European Banking Supervisors (CEBS).
Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, hat im Rahmen des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) zum Richtlinienentwurf der EU-Kommission Stellung genommen. Die Vorschläge zur Anerkennung hybrider Kernkapitalinstrumente erscheinen insbesondere im Hinblick auf die weiterhin vorgesehene Anerkennung stiller Einlagen als traditionelles Kernkapital akzeptabel. Zu fordern ist gleichwohl eine erweiterte Anerkennung befristeter hybrider Instrumente. Im Großkreditregime sieht die EU-Kommission erhebliche Verschärfungen vor. Insbesondere der Vorschlag, Interbankenforderungen künftig voll auf die Großkreditgrenzen anrechnen zu müssen, würde zu schweren Belastungen für die Liquiditätsbeschaffung von Banken führen.
Wir lehnen die Vorschläge zur Behandlung von Interbankenforderungen ab und weisen in unserer Stellungnahme darauf hin, dass zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Geldmarktes auf jeden Fall unterjährige Interbankenforderungen anrechnungsfrei bleiben müssen. Betroffen von den Verschärfungen wären insbesondere auch die ihre Kredite über Hausbanken vergebenden Förderinstitute des Bundes und der Länder. Eine volle Anrechnung auf die Großkreditgrenzen würde den öffentlichen Förderauftrag grundlegend in Frage stellen. Daher fordern wir nachdrücklich eine privilegierte Berücksichtigung des Hausbankprinzips der Förderbanken.
Ebenfalls kritisch sehen wir die geplante Ausweitung der eine Kreditnehmereinheit begründenden Tatbestände. Im Hinblick auf die geplanten Verschärfungen bei der aufsichtlichen Behandlung von Verbriefungen sprechen wir uns gegen europäische Alleingänge bei der Festlegung höherer Eigenkapitalanforderungen aus und weisen insbesondere den Vorschlag zurück, dass Originatoren mindestens 15 Prozent der Eigenkapitalanforderungen für das verbriefte Portfolio unterlegen sollen.
Auf Basis der durchgeführten Konsultation soll der offizielle Vorschlag zur Änderung der Banken- und Kapitaladäquanzrichtlinie voraussichtlich im September 2008 vorgelegt werden.