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1. Juni 2010
Abstimmung über Europäische Aufsichtsstruktur

EU-Flaggen
© Cumulus

Berlin

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) im Europäischen Parlament hat am 10. Mai 2010 über das Paket zur Restrukturierung der Europäischen Finanzaufsicht abgestimmt. Die Abgeordneten haben eindeutig zugunsten einer gestärkten Europäischen Aufsicht mit weitreichenden Kompetenzen gestimmt. Damit sind die Positionen des Rates und Parlamentes weiter voneinander entfernt denn je. Die Abgeordneten befürworten eine direkte Aufsicht von systemisch wichtigen, grenzüberschreitenden Finanzinstituten durch die Europäische Bankaufsichtsbehörde. Weiterhin soll der neu einzurichtende Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board – ESRB) die Befugnis zur Feststellung einer Finanzkrise erhalten. Außerdem soll er durch eine Auswahl von Indikatoren eine Risikobewertung der grenzüberschreitenden Finanzinstitute vornehmen, welche nach einem Ampelsystem gestaltet sein soll. Zusammen mit der Europäischen Aufsichtsbehörde kann der ESRB die Finanzinstitute einem Stresstest unterziehen. Neben dem Recht der Europäischen Aufsichtsbehörden, die Finanzinstitute in speziellen Fällen direkt anzuweisen und verbindliche technische Standards zu erlassen, wünscht sich der ECON-Ausschuss die Einrichtung eines Europäischen Stabilisierungsfonds für die Stützung notleidender Instituten. Auch die Einlagensicherung soll zukünftig durch einen europäischen Fonds erfolgen. Das Europäische Parlament will am 15. Juni 2010 darüber abstimmen. Der Europäische Rat und das Parlament verhandeln nun über einen Kompromiss, damit die neue Aufsichtsstruktur ab 2011 angewandt werden kann.

 

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