Home Themen Europa / International Anforderungen des Baseler Ausschusses an globale systemrelevante Institute

Am 4. November 2011 veröffentlichte der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht die endgültigen Anforderungen für globale, systemrelevante Institute (G-SIBs). Das Regelwerk basiert auf den Kommentaren, welche der Baseler Ausschuss anlässlich der Konsultation im Juli 2011 zu systemrelevanten Instituten erhalten hat, und beschreibt die Kriterien für die Bestimmung von globalen systemrelevanten Instituten, das Ausmaß der zusätzlichen Verlustdeckung, das von den G-SIBs eingehalten werden muss, sowie die Übergangsbestimmungen für die Einführung der neuen Anforderungen.
Die Bestimmung der Systemrelevanz einer Bank richtet sich nach den Kriterien Größe, Vernetzung, Ersetzbarkeit, grenzüberschreitende Aktivität und Komplexität. Der nunmehr von den G-SIBs einzuhaltende Kapitalzuschlag beträgt in Abhängigkeit vom Ausmaß der Systemrelevanz zwischen 1 und 2,5 Prozent der risikogewichteten Aktiva und ist in hartem Kernkapital vorzuhalten. Als höchste Stufe des Kapitalzuschlags wird ein sogenannter „empty bucket“ eingeführt, in dem sich zunächst keine Institute befinden und welcher mit einem Kapitalzuschlag von 3,5 Prozent belegt wird. Diese höchste Stufe soll vor einem weiteren Ausbau der Systemrelevanz abschre-cken. Die Einführung der zusätzlichen Kapitalanforde-rungen soll schrittweise zwischen Januar 2016 und De-zember 2018 erfolgen. Die Liste der G-SIBs wird zu Beginn 29 Institute umfassen (inklusive zwei Institute, die auf Anraten der Heimataufsicht hinzugefügt wurden). Sie wird jährlich überprüft und auf eventuell geänderte Umstände angepasst.