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1. Juni 2011
Basel III-Umsetzung in europäisches Recht

Berlaymont

Brüssel

Mit mehreren Wochen Verzögerung hat Binnenmarkt-kommissar Michel Barnier ausgewählten Generaldirektionen den Entwurf zur Umsetzung der Basel III-Vorgaben in europäisches Recht zugeleitet. Die an der Beratung beteiligten Generaldirektionen haben nun bis zum 8. Juni 2011 die Möglichkeit, den vorgeschlagenen Text zu kommentieren.
Um ein möglichst einheitliches Umfeld für Banken in Europa zu schaffen, wird die Europäische Kommission die Vorgaben in Form einer Verordnung und einer Richtlinie umsetzen. Die Verordnung adressiert die Anforderungen an die Kreditinstitute selbst. Die Richtlinie regelt in erster Linie die Kompetenzen der nationalen Aufsichtsbehörden. Viele Mitgliedstaaten haben sich mit Blick auf eine mögliche Verordnung kritisch geäußert, da diese keiner nationalen Umsetzung bedarf und damit unmittelbar anwendbar ist. Dies nimmt den Mitgliedstaaten den Spielraum, oftmals nötige Anpassungen von europäischen Vorgaben an nationale Gegebenheiten vorzunehmen. Nach derzeitiger Planung soll die Europäische Kommission den Gesetzesvorschlag zur Basel III-Umsetzung am 5. Juli 2011 endgültig verabschieden und dem Rat der Europäischen Union sowie dem Europäischen Parlament zur Beratung und Verabschiedung übermitteln.
 

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