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1. September 2010
Verabschiedung CRD-III Paket

Rechenschieber
© aboutpixel.de / Christoph Ruhland

Mit der Verabschiedung des CRD-III Pakets wurde ein weiterer Schritt in der Überarbeitung der Banken- und Kapitaladäquanz-Richtlinie (CRD) getan. Die neuen Regelungen beheben Mängel der aufsichtlichen Anforderungen im Bereich des Handelsbuchs, der Wiederverbriefungen und Vergütungen, die in der Finanzmarktkrise offenbar geworden sind. Der Europäische Gesetzgeber folgt damit dem Baseler Ausschuss, der zu den Bereichen Handelsbuch und Wiederverbriefungen bereits im Juli 2009 Empfehlungen veröffentlicht hatte.

Der verabschiedete Gesetzestext schreibt vor, Eigenkapitalanforderungen für „gewöhnliche“ Wiederverbriefungspositionen zu erhöhen. Auch die Offenlegungsbestimmungen für Wiederverbriefungen wurden verschärft. Des Weiteren werden die Eigenmittelanforderungen an das Handelsbuch von Modellbanken durch die Einführung eines Stress-Value at Risk bzw. einer Incremental Risk Charge geändert. Hierdurch werden die Eigenkapitalanforderungen in diesen Bereichen erheblich ansteigen. Die neuen Regelungen sollen, wie auch vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht beschlossen, voraussichtlich ab 31. Dezember 2011 angewendet werden.

Die beschlossenen Anforderungen an die Vergütungspolitik von Finanzinstituten sollen bereits ab Beginn 2011 gelten. Sie betreffen vor allem die Boni für leitende Bankangestellte und Wertpapierhändler. In Zukunft wird die Zahlung von Boni vom Erfolg einer Firma abhängen bzw. ihre Barauszahlung begrenzt und auf einen längeren Zeitraum verteilt erfolgen. 

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