Home Themen Europa / International Neufassung der Einlagensicherung auf der Zielgeraden

26. Juli 2011
Neufassung der Einlagensicherung auf der Zielgeraden

EU-Parlament
© Cumulus

Brüssel / Berlin

In Brüssel geht die mit dem Kommissionsvorschlag von Juli 2010 eingeleitete grundlegende Neufassung der Einlagensicherungsrichtlinie auf die Zielgerade. Nachdem der Finanzausschuss des Europäischen Parlaments am 24. Mai 2011 eine gemeinsame Position zu dem Vorhaben festgelegt hat, steht die Entscheidung im Rat voraussichtlich im Juni an. Das Vorhaben soll nach der Sommerpause, dann unter polnischer Ratspräsidentschaft, finalisiert werden. Die Richtlinie wird noch 2011 in Kraft treten und muss in ihren wesentlichen Teilen bis zum 31. Dezember 2012 in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
Nach derzeitigem Stand der Beratungen ist eine Zielausstattung der Sicherungsfonds zwischen 1,0 bis 1,5 Prozent der gedeckten Einlagen nach zehn beziehungsweise 15 Jahren wahrscheinlich. Damit steigt die Belastung der Mitgliedsbanken durch Jahresbeiträge erheblich an. Positiv ist allerdings, dass vor allem das Europäische Parlament bei den Jahresbeiträgen auf die gedeckten Einlagen, d. h. die tatsächlich vorhandenen Kundeneinlagen, bis zur Sicherungsgrenze von maximal 100.000 Euro abstellen möchte. Dies bedeutet voraussichtlich eine nicht unerhebliche Beitragsentlastung gegenüber einer Beitragserhebung auf Grundlage der „geschützten“ Einlagen. Problematisch ist hingegen die geplante Fondsausstattung, die mit 1,5 Prozent der gedeckten Einlagen deutlich über dem tatsächlichen Bedarf liegt. Sinnvoll wäre eine Einigung auf eine Fondsausstattung von höchstens 1,0 Prozent, die über 15 Jahre aufzubringen wäre.
Problematisch sind zudem die für einen Entschädigungsfall vorgesehen Fristen. Während die Europäische Kommission sich eine Auszahlung innerhalb von sieben Werktagen vorstellt, möchte das Europäische Parlament dies, nach einer Über-gangsfrist bis 2017, innerhalb von fünf Werktagen erreichen. Ungeachtet eines verständlichen Kundenwunsches auf eine möglichst schnelle Ent-schädigung dürften unrealistisch kurze Fristen, die in der Praxis nicht eingehalten werden können, das Kundenvertrauen nicht stärken. Gleiches gilt für die vom Europäischen Parlament geforderte pauschale Auszahlung auf Kundenwunsch bis 5.000 Euro, die bereits ab 2013 umgesetzt werden soll.
Die neue Einlagensicherungsrichtlinie wird zahlreiche fundamentale Änderungen im deutschen Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz notwendig machen, die bis zum 31. Dezember 2012 in Kraft gesetzt werden müssen. Zudem wird voraussichtlich die Verordnung über die Jahresbeiträge zur Entschädigungseinrichtung ab 2013 grundsätzlich neu gefasst.
 

Datenschutzerklärung© 2012 Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, Berlin

Mitgliederlogin


Verbesserte Einlagensicherung für Bankkunden VÖB-Ombudsmann Arbeitgeberverband