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24. Juli 2010
Einrichtung des europäischen Mikrofinanzierungsinstruments PROGRESS

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© Cumulus

Im April 2010 ist im Amtsblatt der Europäischen Union der Beschluss über die Einrichtung eines europäischen PROGRESS-Mikrofinanzierungsinstrumentes für Beschäftigung und soziale Eingliederung veröffentlicht worden. Das Instrument soll den Zugang zu Mikrofinanzierung verbessern. Natürliche Personen, die von Arbeitslosigkeit betroffen oder bedroht sind und sich eine eigene Existenz aufbauen wollen, sowie Kleinstunternehmen zählen zu den potenziellen Begünstigten. Mit dieser Initiative wollen die Europäische Kommission und die EIB-Gruppe (Europäische Investitionsbank und Europäischer Investitionsfonds) die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf die genannte Zielgruppe abmildern.

Durch eine Bekanntmachung im Amtsblatt der EU am 24. Juli 2010 wurde die Bürgschaftsmaßnahme im Rahmen des europäischen PROGRESS-Mikrofinanzierungsinstruments auf den Weg gebracht. Die Europäische Kommission hat den Europäischen Investitionsfonds beauftragt, diese Bürgschaftsmaßnahme umzusetzen. Er soll in eigenem Namen, aber auf Rechnung und Risiko der Europäischen Union, Bürgschaften zur Deckung von Kleinstkrediten oder von Bürgschaften zur Unterstützung von Kleinstkrediten vergeben. Die Bürgschaftsmaßnahme steht öffentlichen und privaten Einrichtungen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene in den Mitgliedstaaten offen, die Personen und Kleinstunternehmen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Kleinstkredite oder Bürgschaften zur Unterstützung von Kleinstkrediten anbieten. Neben den genannten Bürgschaften werden ab Herbst 2010 andere Finanzinstrumente wie Kredite, Risikoteilungs- und Eigenkapitalinstrumente verfügbar sein.

Sämtliche Produkte werden über Finanzintermediäre wie öffentliche oder private Mikrofinanzierer, Mikrofinanzinstitute, Mikrobanken, Investmentfonds, lokal agierende Sparkassen, Förderbanken und Genossenschaftsbanken angeboten, die im Vorfeld ein Abkommen mit der EIB-Gruppe geschlossen haben. Das PROGRESS-Mikrofinanzierungsinstrument umfasst 100 Millionen Euro EU-Mittel für den Zeitraum von 2010 bis 2014. Davon sind 25 Mio. Euro für die Bürgschaftsmaßnahme zweckgebunden. Insgesamt ist geplant, auch durch die Hinzunahme anderer Investoren, etwa 500 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. 

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