Home Themen Europa / International EU-Hypothekarkreditrichtlinie: aktuelle Entwicklungen

Nach derzeitigem Verhandlungsstand in den Arbeitsgruppen des EU-Rates ist in dem letzten Kompromisstext der Präsidentschaft vom 15. November 2011 vorgesehen, Förderkredite vollständig aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie über Wohnimmobilienkredite herauszunehmen. Bei der Verbraucherkreditrichtlinie hatte sich der EU-Gesetzgeber seinerzeit für eine Ausnahmeregelung der Förderkredite wegen ihrer besonderen wirtschafts-, sozial- und umweltpolitischen Bedeutung entschieden. Der Vorschlag der EU-Kommission zum Hypothekarkredit sieht keinerlei Ausnahme für Förderkredite vor. Bisher war im Rat nur eine teilweise Ausnahme befürwortet worden. Im EU-Parlament haben Abgeordnete ebenfalls entsprechende Änderungsanträge für eine Ausnahmeregelung eingereicht.
Hinsichtlich der Vorfälligkeitsentschädigung besteht im Parlament zwar Einigkeit darüber, dass diese objektiv gerechtfertigt sein soll, allerdings ist die konkrete Ausformung umstritten, insbesondere ob diese im Verbraucherinteresse eingeschränkt werden darf. Im Rat hingegen bleibt es bei der Formulierung, dass die Ausübung der vorzeitigen Rückzahlung nicht „übermäßig erschwert“ werden darf. Eine Plenarabstimmung im Parlament ist derzeit für Februar 2012 vorgesehen, wird aber aller Voraussicht nach verschoben werden.
Wir haben uns intensiv für eine vollständige Ausnahme von Förderkrediten eingesetzt. Daher begrüßen wir die aktuellen Entwicklungen. Des Weiteren setzen wir uns weiterhin mit Nachdruck für den Erhalt des Festzinskredits und des deutschen Pfandbriefs ein.