Home Themen Europa / International Europäische Bankenrichtlinie: Kommission konsultiert neue Vorschläge
Die Europäische Kommission hat im Februar 2010 ein Konsultationspapier zu weiteren Anpassungen der EU-Banken- und Kapitaladäquanzrichtlinie (CRD IV) veröffentlicht. Die Vorschläge basieren im Wesentlichen auf den parallel konsultierten Empfehlungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel III) vom Dezember 2009.
Neben schärferen Anforderungen an das aufsichtliche Eigenkapital und das Liquiditätsrisikomanagement sollen unter anderem eine Verschuldungskennziffer (Leverage Ratio) und Maßnahmen zur Begrenzung möglicher prozyklischer Wirkungen des bankaufsichtlichen Regelwerks eingeführt werden. Zudem schlägt die Kommission vor, Großkredite künftig im Verhältnis allein zum Kernkapital zu begrenzen und die Eigenmittelanforderungen an das Kontrahentenausfallrisiko deutlich anzuheben. Die Konsultationsfrist endete am 16. April 2010.
In unserer mit dem Zentralen Kreditausschuss (ZKA) abgegebenen Stellungnahme warnen wir davor, das regulatorische Korsett zu eng zu schnüren. Die Kumulation der vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen würde die Möglichkeiten der Banken zur Kreditgewährung dramatisch einschränken. Neben materiellen Änderungen einzelner Regelungsinhalte fordern wir ein sequenzielles Inkrafttreten der Maßnahmenpakete und ausreichende Bestandsschutzregelungen, insbesondere für das bankaufsichtliche Eigenkapital. Die Kommission wird ihren offiziellen Vorschlag vo¬raussichtlich Ende 2010 vorlegen.