Home Themen Europa / International Grenzüberschreitende Zahlungen in Euro

15. Oktober 2008
Grenzüberschreitende Zahlungen in Euro

SEPA
© aboutpixel.de / maçka

Am 15. Oktober 2008 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft vorgelegt, welcher die Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro ersetzen soll. Die Verordnung soll am 1. November 2009 in Kraft treten, zeitgleich mit der Umsetzung der Zahlungsdienste-Richtlinie in nationales Recht. Mit der neuen Verordnung wird der Anwendungsbereich auf alle elektronischen Zahlungsvorgänge bis zu einem Betrag von 50.000 Euro erweitert. Damit sind auch Lastschriften erfasst. Zudem gelten die Vorschriften entsprechend der Zahlungsdienste-Richtlinie für alle Zahlungsdienstleister.

Die Verordnung verpflichtet Zahlungsdienstleister, für grenzüberschreitende Zahlungen die gleichen Gebühren zu erheben wie für entsprechende Zahlungen in gleicher Höhe innerhalb eines Mitgliedstaates. Die Meldepflichten für Zahlungen werden schrittweise reduziert: Ab 1. Januar 2010 sind Meldepflichten für Zahlungen bis 50.000 Euro und ab 1. Januar 2012 insgesamt aufzuheben. Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten Beschwerdeverfahren und außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren für die von der Verordnung erfassten Sachverhalte etablieren. 

Datenschutzerklärung© 2010 Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, Berlin

Mitgliederlogin


Einlagensicherung VÖB-Ombudsmann Arbeitgeberverband