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1. Dezember 2009
Kommissionsstudie zum Retail Banking

EU-Flaggen
© Cumulus

Die Europäische Kommission bemängelt in einem Bericht über Finanzdienstleistungen für Privatkunden die Struktur von Kontoführungsgebühren, die Information und Beratung von Kunden sowie die geringe Kundenmobilität bei Girokonten. Grundlage für den am 22. September 2009 präsentierten Bericht ist eine Studie, in der europaweit Kontoführungsgebühren analysiert wurden.

Die Europäische Kommission bezeichnet die Gebühren als undurchsichtig und für Kunden deshalb nicht vergleichbar. Die Studie bescheinigt deutschen Banken
überdurchschnittlich klare Angaben zu ihren Angeboten. Deutschland liegt mit Kontoführungsentgelten von jährlich 89 Euro an neunter Stelle. 79 Prozent der EU-Bürger wollten klare und vergleichbare standardisierte Informationen, wie sie zum Beispiel die Verbraucherkreditrichtlinie vorschreibe. Unzureichende Beratung verursache Kosten von etwa 20-30 Milliarden Euro pro Jahr. Die neue Kommission wird 2010 entscheiden, ob und welche Maßnahmen für Privatkunden notwendig sind.

Die Ausführungen der Europäischen Kommission, die auf einer Analyse von lediglich 224 Banken europaweit und 29 deutschen Kreditinstituten basieren, sind nicht nachvollziehbar. Die Zahlungsdiensterichtlinie schreibt detailliert vor, welche Informationen Banken ihren Kunden mitteilen müssen. Dazu gehören alle Entgelte für Kunden. Es bleibt abzuwarten, ob Kunden durch die umfassenden Informationspflichten der Verbraucherkreditrichtlinie Produkten tatsächlich leichter vergleichen können. Der Praxistest steht noch aus. Auch die wiederholte Kritik an der vermeintlich geringen Kundenmobilität bei Bankkonten ist unverständlich. Denn die europäische Kreditwirtschaft hat sich mit der Europäischen Kommission auf gemeinsame Prinzipien zur Verbesserung der Kundenmobilität geeinigt, die ab 1. November 2009 gelten. Wir sehen keinen Handlungsbedarf der Europäischen Kommission. 

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