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1. Dezember 2008
Kundenmobilität bei Bankkonten

EC
© Gerd Altmann / Pixelio

Das European Banking Industry Committee (EBIC) hat sich mit der Europäischen Kommission über einen Verhaltenskodex zur Erleichterung des Kontowechsels geeinigt. Ziel des Verhaltenskodexes ist es, Bankkunden den Kontowechsels innerhalb eines Mitgliedstaates zu erleichtern. Nach den Gemeinsamen Prinzipien müssen Kreditinstitute ihre Kunden umfassend und verständlich über die erforderlichen Bearbeitungsschritte, die Dauer und eventuelle Kosten des Kontowechsels informieren. Ferner sollen die Kreditinstitute ihren Kunden Unterstützung dabei anbieten, Daueraufträge und Lastschriften reibungslose und zügig auf das neue Konto zu übertragen. Der Kodex sieht deshalb vor, dass Institute ihren Kunden persönliche Informationen, zum Beispiel über Daueraufträge und Lastschriften, kostenfrei zur Verfügung stellen müssen, sofern sie in einem automatisierten Prozess verfügbar sind. Ferner sollen sie den Kunden Standardbriefe für die Information von Dritten, wie beispielsweise Arbeitgeber oder Sozialversicherungsträger, bereitstellen.

EBIC hatte mit der Einigung die Vorlage eines Legislativvorschlages der EU-Kommission verhindert, den diese andernfalls für Oktober 2008 angekündigt hatte. Voraussichtlich im Dezember 2008 soll der Verhaltenskodex öffentlich vorgestellt werden. Bis 1. November 2009 muss die Kreditwirtschaft den europäischen Verhaltenskodex in allen Mitgliedstaaten umsetzen.
 

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