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Die Europäische Kommission hat am 15. September 2010 einen Vorschlag für eine Verordnung über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps veröffentlicht. Dieser sieht unter anderem vor, dass Leerverkaufsorders an Handelsplätze zu markieren sind (sog. Flagging). Außerdem werden Restriktionen für ungedeckte Leerverkäufe vorgeschlagen, die letztlich auf ein Verbot – auch untertätiger – ungedeckter Leerverkäufe hinauslaufen. Vorgeschlagen wird außerdem ein Transparenzregime für Netto-Leerverkaufspositionen, ähnlich dem in Deutschland aufgrund einer Allgemeinverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bereits eingeführten.
Das Flagging von Leerverkaufsorders an Börsen setzt voraus, dass jeder Marktteilnehmer jederzeit feststellen kann, ob eine einzelne Order im Moment der Orderaufgabe einen Leerverkauf darstellt. Es dürfte mit einem hohen Umsetzungsaufwand einhergehen. Außerdem wäre der Nutzen für die Aufsicht fraglich. Der Ausschuss der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (CESR) selbst hatte von einem solchen Vorgehen abgeraten. Das Verbot ungedeckter Leerverkäufe entspricht nicht den Erfordernissen im Wertpapierhandel. Es geht über das deutsche gesetzliche Verbot bestimmter ungedeckter Leerverkäufe hinaus. Wir sprechen uns für eine Betrachtung von Leerverkaufspositionen am Ende des Tages aus, wie sie auch in der deutschen Regelung angewandt wird.
Unabhängig von der europäischen Initiative ist ein Transparenzregime für Netto-Leerverkaufspositionen in Deutschland bereits durch Allgemeinverfügung der BaFin vom 4. März 2010 vorgesehen. Das Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte sieht ebenfalls ein solches Transparenzregime vor. Erforderlich ist eine genaue Berechnung der Netto-Leerverkaufsposition und bei Überschreiten entsprechender Schwellen eine Mitteilung an die BaFin auf einem von dieser vorgegebenen Meldeweg sowie gegebenenfalls eine Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger. Diese deutsche gesetzliche Regelung ist bis zum 26. März 2012 umzusetzen.