Home Themen Europa / International Leverage Ratio

1. September 2010
Leverage Ratio

Pariser Platz
© Günter Schneider

Berlin

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat sich im Juli 2010 – unter Vorbehalt der deutschen Aufsicht – auch auf wesentliche Eckpunkte zur Leverage Ratio verständigt. Er hält an der Einführung der Kennziffer fest. Für die Kalibrierung dieser neuen bankaufsichtlichen Kennziffer schlägt der Ausschuss eine auf das Kernkapital bezogene Mindestquote von drei Prozent vor. Entgegen dem bisherigen Vorschlag sollen außerbilanzielle Geschäfte nicht mehr vollständig berücksichtigt, sondern mit Konversionsfaktoren gewichtet werden. Auch für Derivate wird eine geänderte Behandlung erwogen. Um einen wesentlichen Unterschied zwischen den Rechnungslegungssystemen (IFRS und US-GAAP) zu adressieren, wird für Derivate ein regulatorisches Netting gemäß Basel II gestattet.

Die Einführung der Leverage Ratio soll stufenweise erfolgen, zunächst ab 2013 als interne Meldekennzahl für aufsichtliche Zwecke. Ab 2015 sollen die Kennziffer und deren Komponenten offengelegt werden. Schließlich soll geprüft werden, ob die Migration der Leverage Ratio in die Säule I 2018 erfolgen kann.

Durch die zeitliche Verschiebung der ursprünglich angedachten erstmaligen Veröffentlichung und die spätere Überprüfung der eventuellen Migration in die Säule I sehen wir unsere Kritik teilweise aufgegriffen. Dennoch halten wir weiterhin eine verbindliche Leverage Ratio aufgrund ihrer fehlenden Risikosensitivität und damit einhergehenden erheblichen Diskriminierung risikoarmer Geschäftsaktivitäten für nicht zweckmäßig.

Unseres Erachtens wird auch die Einführung eines regulatorischen Nettings für Derivate die vielfältigen Unterschiede zwischen den Rechnungslegungssystemen nicht hinreichend angleichen. Daher sprechen wir uns weiterhin gegen die Offenlegung der Kennziffer aus. Wir plädieren für die Behandlung der Leverage Ratio als reine Meldekennzahl. Es sollte den nationalen Aufsichtsbehörden obliegen, bei signifikanten Veränderungen der Kennziffer unter Berücksichtigung der tatsächlichen Risikosituation des Instituts angemessene bankaufsichtliche Maßnahmen einzuleiten.

 

Datenschutzerklärung© 2012 Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, Berlin

Mitgliederlogin


Verbesserte Einlagensicherung für Bankkunden VÖB-Ombudsmann Arbeitgeberverband