Home Themen Europa / International Bürgschaftsmitteilung
Im Juni 2008 ist im Rahmen des Reformprozesses des europäischen Beihilferechts die neue Mitteilung über staatliche Beihilfen in Form von Haftungsverpflichtungen und Bürgschaften verabschiedet worden. Die Mitteilung zeigt auf, unter welchen Bedingungen öffentliche Bürgschaften staatliche Beihilfeelemente enthalten. Dabei spielt das Prinzip des marktwirtschaftlich agierenden Investors die entscheidende Rolle.
Die Bürgschaftsmitteilung ist kein Instrument zur Beurteilung der Vereinbarkeit einer Beihilfemaßnahme mit dem Gemeinsamen Markt. Ob eine Bürgschaft mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar ist, muss grundsätzlich nach horizontalen, regionalen und sektoralen Beihilfevorschriften geprüft werden. Die Bürgschaftsmitteilung zieht lediglich die Grenze zwischen einer Bürgschaft mit und ohne Beihilfeelemente.
Durch die neue Mitteilung wird das Finanzierungsinstrument Bürgschaft im Vergleich zu den anderen Instrumenten beihilferechtlich stark benachteiligt. Dies zeigt sich insbesondere an den überhöhten marktkonformen Bürgschaftsprämien, um eine Bürgschaft als Nichtbeihilfe zu qualifizieren. Dadurch werden beihilfefreie Bürgschaften grundsätzlich teurer und somit unattraktiver für die Unternehmen.