Home Themen Europa / International Prospektrichtlinie

Am 23. September 2009 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag zur Überarbeitung der Prospekt-Richtlinie veröffentlicht. Das Europäische Parlament und der Rat einigten sich in den Trilogverhandlungen am 18. Mai 2010. Am 17. Juni 2010 hat das Europäische Parlament seinen Standpunkt angenommen. Die formelle Annahme durch den Rat steht noch aus. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wird voraussichtlich im Herbst erfolgen. An dem vorliegenden Ergebnis wird sich jedoch in der Zwischenzeit nichts mehr ändern.
Folgende wichtige Änderungen sind vorgesehen:
Die Möglichkeiten, Emissionen prospektfrei öffentlich anzubieten oder an einer Börse zuzulassen, werden erweitert. Prospektfrei möglich sind zukünftig Angebote von Wertpapieren mit einem Gesamtgegenwert von weniger als fünf Millionen Euro berechnet auf zwölf Monate sowie Daueremissionen von Nicht-Dividendenwerten von Kreditinstituten bis zu einem Betrag von weniger als 75 Millionen Euro berechnet auf zwölf Monate. An die Prospektzusammenfassung werden erhöhte Anforderungen gestellt. Sie muss zukünftig in einem Format erstellt werden, das einen Vergleich von Wertpapieren ermöglicht. Inhaltlich soll die Zusammenfassung zudem die „wesentlichen Informationen“ der Wertpapiere enthalten. Die Vorschriften zum jährlichen Dokument werden gestrichen. Die Pflicht, Prospekte mittels eines Nachtrages zu aktualisieren, wird zeitlich ausgedehnt. Schließlich wird die Billigungsbehörde verpflichtet, die Emittenten oder den Prospektersteller über die Notifizierung seines Prospektes zu informieren.
Für das Inkrafttreten der nationalen Vorschriften ist eine Übergangsfrist von 18 Monaten ab Inkrafttreten der Richtlinie vorgesehen.