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28. September 2011
Richtlinienentwurf zur Finanztransaktionssteuer

Rotes Rathaus Berlin
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Die EU-Kommission hat am 28. September 2011 den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über das gemeinsame Finanztransaktionssteuersystem und zur Änderung der Richtlinie 2008/7/EG vorgelegt. Es wird eine Finanztransaktionssteuer (FTS) auf alle zwischen Finanzinstituten durchgeführten Transaktionen mit Finanzinstrumenten erhoben. Voraussetzung ist, dass mindestens eine Transaktionspartei ihren Sitz in der europäischen Union hat. Der Steuersatz beträgt für Handel mit Aktien und Anleihen 0,1 Prozent und der von Derivaten 0,01 Prozent. Es handelt sich dabei um Mindeststeuersätze, die von den Mitgliedstaaten aufgestockt werden können. Die FTS ist als teilweise Eigenmittelsteuer der Europäischen Union ausgestaltet. Es wird ein jährlicher Ertrag der FTS von 57 Milliarden Euro geschätzt. Für die Annahme des Vorschlags ist Einstimmigkeit der Mitgliedstaaten Voraussetzung. Befürworter einer FTS sind Deutschland, Österreich und Frankreich, ablehnend sind Großbritannien, Schweden und Italien. Eine Verständigung auf die Richtlinie scheint in der Europäischen Union ausgeschlossen, wofür mindestens neun teilnehmende Mitgliedstaaten Voraussetzung wären.

Wir befürworten den Richtlinienvorschlag nicht, da er die Gründe für seine Einführung nicht einzulösen vermag. Vielmehr werden die Lenkungsziele Erhöhung der Finanzmarktstabilität, Eindämmung des Hochfrequenzhandels und die Harmonisierung des Binnenmarktes nicht erreicht werden. Eine Schädigung des europäischen Finanzmarktes ist zu befürchten. Den prognostizierten Einnahmen des Fiskus steht ein von der EU-Kommission errechnetes Sinken des Wirtschaftswachstums in der EU-27 zwischen 0,5 und 1,8 Prozent bei optimistischen Annahmen entgegen, ohne dass die Auswirkungen auf die Derivategeschäfte schon eingerechnet wären. Eine Umgehung der Steuer ist gerade für professionelle Marktteilnehmer wie etwa Hochfrequenzhändler durch Sitzverlagerung in Drittstaaten möglich, während dies Kreditinstituten mit festem Kundenstamm und regionalem Bezug nicht offensteht. Entgegen der verkündeten Absicht, gerade den Bankensektor zur Finanzierung der Krisenkosten heranzuziehen, werden auch Industrieunternehmen durch die Steuer bei Kapitalmarktgeschäften wie etwa Absicherungsmechanismen als auch Umstrukturierungsmaßnahmen im Konzern belastet. Auch Private werden die Steuer wirtschaftlich tragen müssen. So kommt es beim Kauf von Investmentfondsprodukten zu einer Besteuerung sowohl bei Ausgabe und Rücknahme von Anteilen als auch bei den Handelsgeschäften des Investmentvehikels selbst. Gerade in Finanzverbünden kann es bei Handelsgeschäften zu Kaskadeneffekten kommen, die den Steuersatz auf ein Vielfaches steigen lassen. 

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