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16. März 2011
Richtlinienvorschlag der EU-Kommission für eine Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB)

VÖB

Am 16. März 2011 hat die Europäische Kommission einen Richtlinienvorschlag für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) veröffentlicht. Ziel des Vorschlags ist die Schaffung eines Regelwerks für die einheitliche Berechnung der Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage für Unternehmen, die in der Europäischen Union grenzüberschreitend tätig sind. Eine gemeinsame, konsolidierte Bemessungsgrundlage würde Verwaltungsaufwand, Befolgungskosten und Rechtsunsicherheit bei der Bestimmung der steuerbaren Einkünfte solcher Unternehmen teilweise deutlich reuzieren. Der Vorschlag sieht vor, dass alle Gewinne und Verluste, die ein Unternehmen innerhalb der Europäischen Union macht, konsolidiert werden können. Es wird Unternehmen ermöglicht, für ihre gesamten Aktivitäten innerhalb der Europäischen Union eine einzige Steuererklärung bei einer Steuerverwaltung einzureichen. Auf Grundlage dieser Steuererklärung wird die Bemessungsgrundlage schließlich unter den Mitgliedstaaten, in denen das Unternehmen aktiv ist, gemäß einer besonderen Formel unter Berücksichtigung der Faktoren „Vermögenswerte“, „Lohnsumme“ und „Umsatz“ aufgeteilt. Zur Wahrung der Steuerhoheit wenden Mitgliedstaaten auf den ihnen zufallenden Anteil ihren jeweiligen Körperschaftsteuersatz an. Die GKKB ist fakultativ gedacht. Grenzüberschreitend tätige Banken sind vom Anwendungsbereich umfasst. Bankenspezifische Vorschriften für die Bestimmung der Bemessungsgrundlage sind bislang allerdings nicht vorgesehen. Wir befürworten die Schaffung einer GKKB, allerdings unter Berücksichtigung der Eigenheiten des Bankwesens. Der Vorschlag wurde zwischenzeitlich dem Rat der Europäischen Union als dem zuständigen Gesetzgebungsorgan in Steuersachen zugeleitet. Die Europäische Kommission hofft auf ein Inkrafttreten der Richtlinie im Jahr 2013. 

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