Home Themen Europa / International Richtlinienvorschlag zu verantwortlicher Hypothekarkreditvergabe

Die Europäische Kommission will am 16. März 2011 einen Richtlinienvorschlag zur verantwortlichen Hypothekarkreditvergabe vorlegen. Ursprünglich sollten lediglich vorvertragliche Aspekte geregelt werden Allerdings wird nunmehr erwogen, ein Recht über die vorzeitige Rückzahlbarkeit eines Kredits einzuführen. Im Übrigen sollen bestimmte Anforderungen an die Bonitätsprüfung vorgeschrieben werden, die über das aus der Verbraucherkreditrichtlinie bekannte bloße Prinzip der Kreditwürdigkeitsprüfung hinausgehen. So soll die Bonität für die gesamte Vertragslaufzeit beurteilt werden. Soweit die Beurteilung negativ ausfällt, hat der Kreditgeber eine explizite Verpflichtung, den Kredit zu verwehren. Die Kreditwürdigkeitsprüfung soll im Laufe der Vertragslaufzeit regelmäßig wiederholt werden. Förderkredite sind vom Anwendungsbereich des Vorschlags erfasst.
Wir lehnen ein gesetzlich verankertes Recht auf vorzeitige Rückzahlbarkeit ab. Dies würde einen Eingriff in die Produktvielfalt darstellen und das bewährte deutsche Pfandbriefsystem beeinträchtigen, das erheblich zur Stabilität des Immobilienmarktes beiträgt. Die Vorschläge bezüglich Bonitätsprüfung sind aufgrund bereits bestehender aufsichtsrechlicher EU-Bestimmungen überflüssig und tragen primär dazu bei, dass die Haftungsaspekte auf den Kreditgeber übertragen werden und die Eigenverantwortung des Kunden bei Kreditentscheidung kaum noch zum Tragen kommt. Im Übrigen ist eine Regelung von Förderkrediten nicht sinnvoll, da diese im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Verfahrens zur Verfolgung landespolitischer, wirtschaftlicher, sozialer oder umweltpolitischer Ziele bewilligt werden und regional beschränkt zu günstigeren Konditionen angeboten werden als auf dem Markt üblich.