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1. Dezember 2011
SEPA-Verordnung: Europäisches Gesetzgebungsverfahren noch offen

SEPA
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Die Mitte November 2011 erfolgten informellen Trilog-Gespräche von EU-Kommission, EU-Parlament und polnischer Ratspräsidentschaft für eine Verordnung zur SEPA-Migration haben noch zu keiner Einigung geführt.

In den Trilog-Gesprächen muss unter anderem eine Einigung über die Enddaten für die Migration der nationalen Lastschrift- und Überweisungsverfahren auf die SEPA-Verfahren erreicht werden. Deutschland hat eine notwendige Frist für die Umstellung beider Verfahren, frühestens der 1. Februar 2014, gefordert. Ein weiterer für Deutschland wichtiger Punkt ist die Forderung nach einer Weiternutzung bestehender rechtsgültiger Mandate für wiederkehrende Lastschriften nach dem Enddatum im Rahmen des neuen SEPA-Verfahrens.

Die ursprünglich bereits für Ende September 2011 erwartete Verabschiedung der SEPA-Verordnung verschiebt sich nun weiter. Ob es sich bei dem Enddatum um einen Zeitraum (12 bis 24 Monate) oder ein festes Enddatum für beide Verfahren handeln wird, ist weiterhin offen. Da Details noch nicht vorliegen, können auch die auf Seiten der Kreditwirtschaft und der betroffenen Marktteilnehmer notwendigen Schritte zur Umsetzung der Verordnung nicht in dem erforderlichen Maße umgesetzt werden. Dies könnte zu einer Verkürzung des Migrationszeitraums führen, der bei allen Beteiligten zusätzliche Aufwände verursachen dürfte.

Mit einer Trilog-Einigung wird von unserer Seite noch in diesem Jahr gerechnet. Eine Abstimmung des Verordnungstextes im Plenum ist für Januar 2012 vorgesehen. Die EU-Verordnung zur SEPA-Migration könnte dann im ersten Quartal 2012 in Kraft treten.
 

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