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19. Juni 2007
SEPA-Standards

Europaflagge
© aboutpixel.de / Jörg Kleinschmidt

Die Spezifikationen für das bei SEPA-Zahlungen zu verwendende Datenformat werden vom European Payments Council (EPC) vorgegeben. Darüber hinaus werden die Euro Banking Association (EBA) und die Deutsche Bundesbank gemäß der EPC- und ISO-Vorgaben eigene Konkretisierungen für die Abwicklung in ihren Systemen veröffentlichen.

Der Universal Financial Industry Message Scheme-Standard (UNIFI-Standard), ISO 20022, definiert die Vorgaben für die internationale Belegung von Zahlungsverkehrsnachrichten im XML-Format. Genaue Belegungsrichtlinien werden nicht vorgegeben.

Die Regelwerke des EPC definieren die Daten, die für die Abwicklung der jeweiligen Prozesse erforderlich sind, auf abstrakter geschäftspolitischer Ebene. Die Verbindung der Regelwerke zum Datenformat erfolgt über das SEPA-Datenmodell, das die abstrakt definierten Datenelemente aus den Regelwerken und die ISO 20022-Datenelemente zusammenführt.

Die Nutzung der ISO 20022-Nachrichten im SEPA-Zahlungverkehr wird in den EPC-Implementierungsrichtlinien (Implementation Guidelines) definiert. Neben den verpflichtend zu unterstützenden Core-Feldern (gelbe Felder) enthalten die Implementierungsrichtlinien auch so genannte AOS-Felder (weiße Felder). Diese sind im Standardverfahren nicht zu unterstützen, können jedoch von Bankengemeinschaften (AOS-Gemeinschaften) für die Übermittlung zusätzlicher Daten genutzt werden. Die zusätzlich unterstützten Felder sind nur in der jeweiligen AOS-Gemeinschaft relevant. Sie müssen von anderen SEPA-Banken nicht unterstützt werden.

Die Spezifikationen der Nachrichten in den Implementierungsrichtlinien sind im Interbankenzahlungsverkehr verpflichtend zu unterstützen. Im Kunde-Bank-Verhältnis hat der EPC lediglich eine Empfehlung ausgesprochen. Hauptgrund hierfür ist, dass die Kunde-Bankschnittstelle in einem Großteil der SEPA-Staaten als Wettbewerbsfaktor angesehen wird. Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) hat eine SEPA-Spezifikation für die Kunde-Bank-Schnittstelle definiert, die in die Anlage 3 der Schnittstellenspezifikation für die Datenfernübertragung zwischen Kunde und Kreditinstitut gemäß Datenfernübertragungs-Abkommen (DFÜ-Abkommen) integriert wird.

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