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19. Juli 2010
Europäisches Vertragsrecht

EU-Parlament
© Cumulus

I. Entwicklung des Europäischen Vertragsrechts

Ausgangspunkt für die Initiative der Europäischen Kommission war die Mitteilung vom 11. Juli 2001, mit der eine öffentliche Konsultation zu den Unterschieden im Vertragsrecht der Mitgliedstaaten eingeleitete wurde. Folgemaßnahmen waren ein Aktionsplan im Jahr 2003 und die Mitteilung der Kommission zur Schaffung eines Gemeinsamen Referenzrahmens (GRR) im Jahr 2004. Der GRR wurde von einem Forschungsnetzwerk aus europäischen Experten des Hochschulbereiches entworfen, wobei diese auf bereits bestehende Initiativen, insbesondere die Grundsätze des Europäischen Vertragsrechtes (Principles of European Contract Law –PECL) zurückgriffen. Die Vorschläge sollten durch ein Praktikernetzwerk überprüft werden. Die Art und Weise der Durchführung der Überprüfung – anhand von eintägigen Workshops, in denen die Vorschläge der Forscher erörtert werden sollten, wurde insbesondere wegen des Umfangs der Regelungen kritisiert. Gleichwohl erfolgte Ende 2008 durch die Forscher die Veröffentlichung des DCFR (Draft Common Frame of Reference – Entwurf für einen Gemeinsamen Referenzrahmen). Das DCFR beinhaltet sowohl allgemeine zivilrechtliche Grundsätze (insbesondere vertrags- und deliktsrechtliche Bestimmungen), Begriffsbestimmungen und Mustervorschriften als auch Bestimmungen für Handels- und Verbraucherverträge.

II. Neue Initiative der Europäischen Kommission

Nachdem die Zuständigkeiten innerhalb der Europäischen Kommission gewechselt haben – das Vertragsrecht wird nunmehr von der Generaldirektion Justiz und nicht mehr von der Generaldirektion Verbraucher betreut - will die Europäische Kommission die Initiativen zum europäischen Vertragsrecht mit dem jetzt vorgelegten Grünbuch „Optionen für die Einführung eines Europäischen Vertragsrechts für Verbraucher und Unternehmen“ weiterführen. Es wurde zudem von der Kommission im April 2010 eine neue Expertengruppe eingesetzt.
Ziel der Kommission ist es, durch ein europäisches Vertragsrechtsinstrument insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen die durch unterschiedliche Vertragsrechtssysteme in den Mitgliedstaaten verursachten Probleme beim grenzüberschreitenden Handel zu beseitigen. Zentrale, in dem Grünbuch von der Kommission aufgeworfene Frage ist die rechtliche Form des europäischen Vertragsrechtsinstruments. Folgende Optionen werden diskutiert:


Weiterhin muss der Umfang des europäischen Vertragsrechtsinstruments festgelegt werden, insbesondere im Hinblick auf den sachlichen Anwendungsbereich und die betroffenen Vertragsarten (Verbraucherverträge und Unternehmerverträge, grenzüberschreitende Verträge bzw. innerstaatliche Verträge)

Es ist erfreulich, dass die Europäische Kommission die seit über zwei Jahren stockende Initiative zum Europäischen Vertragsrecht wieder aufgenommen hat. Vor dem Hintergrund, dass das bereits vor zwei Jahren veröffentlichte Referenzdokument DCFR der Forscher auf ein europäisches Zivilgesetzbuch zielt – Grundlage waren insbesondere die „Principles of European Contract Law“ aus den 80iger Jahren - -und in der Expertengruppe wieder eine Reihe dieser Rechtsexperten auftauchen, stellt sich die Frage, inwieweit einzelne in dem Grünbuch genannten Optionen tatsächlich realistisch sind. Der VÖB hat sich wiederholt für eine sog. „Toolbox“ eingesetzt, um bei europäischen Rechtsvorhaben für einheitliche Begriffe und Definitionen zu sorgen. Es ist jedoch mehr als zweifelhaft, ob sich dies mit den bisher vorliegenden Arbeiten zum europäischen Vertragsrecht in Einklang bringen lässt.


 

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