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1. Dezember 2011
Transparenz von Bankentgelten

Euroscheine
© Cumulus

EU-Binnenmarktkommissar Barnier hat den Kompromissvorschlag der europäischen Kreditwirtschaft für eine Selbstverpflichtung zur Verbesserung der Transparenz und Vergleichbarkeit von Bankentgelten zurückgewiesen und einen Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission für 2012 angekündigt. Die intensiven Bemühungen der Kreditwirtschaft für eine praxisgerechte Lösung sind leider nicht von Erfolg gekrönt worden.

Dies ist umso bedauerlicher, nachdem das European Banking Industry Committee (EBIC) im September bereits auf eine Reihe der Forderungen der EU-Kommission vom Juni eingegangen war. Gleichwohl hat die Kommission im Oktober weitergehende Anpassungen verlangt, die in weiten Teilen über das hinausgingen, was im Juni an Forderungen aufgestellt worden war. Dies betrifft vor allem die Erweiterung des Umfangs für standardisierte Entgelttabellen der häufigsten Bankdienstleistungen bei Girokonten sowie die Art und Weise der Lieferung von ex-post-Informationen über alle Kosten des Kunden im Zusammenhang mit dem Girokonto. Problematisch in diesem Zusammenhang war insbesondere, dass einzelne Vorschläge der Kommission weit über die bisherige Bankpraxis hinausgingen. Aus diesem Grund hat EBIC an dem im September 2011 vorgelegten Kompromiss festgehalten.

Wir bedauern die Ablehnung des Kompromissvorschlages, den wir für eine gute Basis für die Verbesserung der Transparenz bei Bankentgelten halten. Es bleibt abzuwarten, ob eine gesetzliche Regelung – auch vor dem Hintergrund der sehr unterschiedlichen Praxis und gegebenenfalls gesetzlichen Vorgaben in den einzelnen Mitgliedstaaten – tatsächlich zu einer Verbesserung der Transparenz führt.
 

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