Home Themen Europa / International Transparenzrichtlinie

1. Dezember 2011
Transparenzrichtlinie

Paragraph
© pixelio.de / Thorben Wengert

Die Europäische Kommission hat einen ersten Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Transparenzrichtlinie vorgelegt. Wesentliche Bestandteile der Richtlinie sollen überarbeitet werden.

So wird vorgeschlagen, die Regelungen zur Beteiligungstransparenz auszuweiten. Hierzu wird der Begriff des Finanzinstrumentes weiter gefasst. Die bisherige Beschränkung auf Aktien und Stimmrechte habe sich in der Praxis als zu eng erwiesen, da mittels anderer Finanzinstrumente aus wirtschaftlicher Sicht Beteiligungen erreicht werden können, ohne dass dies nach der Transparenzrichtlinie meldepflichtig gewesen wäre. Der deutsche Gesetzgeber hat mit der Einführung des § 25a WpHG eine vergleichbare Regelung allerdings schon auf nationaler Ebene vorweg genommen. Hier könnte erneut Anpassungsbedarf entstehen. Voraussetzungen und Inhalte der Meldung von bedeutenden Beteiligungen soll zudem europaweit stärker harmonisiert werden. Dazu sollen die Berechnungen der Meldeschwellen und der einzubeziehenden Finanzinstrumente im Sinne einer Maximalharmonisierung detailliert vorgeschrieben werden. Dies soll grenzüberschreitende Investitionen erleichtern.

Der Zugang zu Finanzinformationen von Unternehmen, die an einem organisierten Markt zugelassen sind, soll vereinfacht werden. Hierzu wird vorgeschlagen, statt der bisherigen nationalen Veröffentlichungssysteme, ein einheitliches europäisches Veröffentlichungssystem zu schaffen. Dies hätte dann auch Auswirkungen auf das deutsche Unternehmensregister, welches die zentrale Plattform für die Speicherung von Unternehmensdaten in Deutschland darstellt. Die EU-Kommission hat die Vorschläge an Rat und Parlament übermittelt, die nun darüber beraten.
 

Datenschutzerklärung© 2012 Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, Berlin

Mitgliederlogin


Verbesserte Einlagensicherung für Bankkunden VÖB-Ombudsmann Arbeitgeberverband