Home Themen Europa / International Eckpunkte zur Überarbeitung des bankaufsichtlichen Regelwerks (Basel III)
Berlin
Die Vorsitzenden der nationalen Notenbanken und Aufsichtsbehörden haben sich am 26. Juli 2010 auf wesentliche Eckpunkte von Basel III verständigt. Wichtige Weichenstellungen betreffen insbesondere die Abzugspositionen vom aufsichtlichen Eigenkapital.
So gibt es Erleichterungen bei der Anerkennung von aktiven Steuerlatenzen, die aufgrund unterschiedlicher handels- und steuerrechtlicher Erfassungszeitpunkte von Erfolgen gebildet werden, und von in Fremdbesitz befindlichen Anteilen von Banktöchtern. Die Anforderungskriterien für Kapitalinstrumente bleiben indes unangetastet. Darüber hinaus wurden wesentliche Parameter für die Ausgestaltung der neuen Verschuldungskennziffer, der so genannten Leverage Ratio, beschlossen (siehe Beitrag zur Leverage Ratio unter III. Bilanzierung). Die Anrechnungsparameter der beiden Liquiditätskennziffern sollen an mehreren Stellen weniger konservativ ausgestaltet werden. Ebenso soll der Kapitalzuschlag zur Begrenzung des systemischen Risikos im Bankensektor nur für Banken ab einer Bilanzsumme von 100 Millarden US-Dollar gelten.
Die Kompromissbeschlüsse sind ein gewichtiger Meilenstein. Sie sind jedoch noch nicht endgültig und greifen auch nur einen Teil unserer Forderungen auf. Die deutsche Aufsicht hat dem Kompromisspaket noch nicht zugestimmt und sich als einziges Mitglied im Aufsichtsgremium vorbehalten, ihre endgültige Positionierung von der finalen Kalibrierung des gesamten Reformpakets und angemessenen Übergangsregelungen abhängig zu machen.