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1. Dezember 2008
Überprüfung der EG-Fusionskontrollverordnung

EU-Flaggen
© Cumulus

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Anwendung der EG-Fusionskontrollverordnung eröffnet. Die Verordnung enthält die Vorschriften über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Ziel ist es zu überprüfen, wie sich die Vorschriften über die Anmeldeschwellen und das Verweisungssystem seit dem Inkrafttreten der Verordnung vor vier Jahren in der Praxis bewährt haben. Die Ergebnisse der Konsultation werden der EU-Kommission als Grundlage bei der Vorbereitung eines Berichts an den EU-Ministerrat bis Juli 2009 dienen.

Einer der wichtigsten Fortschritte der überarbeiteten EG-Fusionskontrollverordnung, die seit 1. Mai 2004 in Kraft ist, war nach Ansicht der EU-Kommission die Stärkung des Prinzips einer zentralen Anlaufstelle für die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen. Dabei wurde gleichzeitig sichergestellt, dass die am besten dafür geeignete Wettbewerbsbehörde die Zusammenschlüsse prüft. Die Umsatzschwellen für die Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit aus der früheren Verordnung blieben unverändert, jedoch gibt es nun flexible Mechanismen, um die Möglichkeiten für eine Arbeitsteilung zwischen EU-Kommission und -Mitgliedstaaten bei Fusionsfällen zu verbessern.
 

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