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24. April 2009
Verabschiedung E-Geld-Richtlinie

SEPA: noch viel zu tun
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Das Europäische Parlament hat am 24. April 2009 den Richtlinienvorschlag zur Änderung der Richtlinie über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten (E-Geld-Richtlinie) angenommen. Zuvor hatte es sich mit dem Ministerrat auf einen Kompromiss geeinigt. Der Europäische Ministerrat muss die Richtlinie noch formell verabschieden. Die Mitgliedstaaten müssen die E-Geld-Richtlinie bis spätestens 2011 in nationales Recht umsetzen.

Die neue E-Geld-Richtlinie sieht eine Herabsetzung des Anfangskapitals von derzeit einer Million Euro auf 350.000 Euro, neue Bestimmungen zur Berechnung der Eigenmittelausstattung und neue Aufsichtsregelungen für E-Geld-Institute vor. Zudem sollen die zugelassenen Tätigkeiten und die Definition von elektronischem Geld um Netzgeld erweitert werden. Die Europäische Kommission hatte sogar eine Herabsetzung des Anfangskapitals auf lediglich 125.000 Euro vorgeschlagen. Wir haben uns zusammen mit dem Zentralen Kreditausschuss (ZKA) gegen eine Absenkung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowie eine Herabsetzung des Anfangskapitals ausgesprochen. 

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