Home Themen Europa / International Verbraucherkredit-Richtlinie – Beratungen im EU-Parlament

Nachdem sich der Ministerrat unter deutscher Ratspräsidentschaft auf einen Kompromiss zur Verbraucherkredit-Richtlinie in 1. Lesung geeinigt hatte, hat nunmehr das Europäische Parlament seine Beratungen in 2. Lesung aufgenommen. Aus Sicht der Kreditwirtschaft ist der Ratskompromiss unbefriedigend, da er die Vergabe von Verbraucherkrediten erschweren würde. Der im EU-Parlament zuständige Binnenmarkt- und Verbraucherausschuss wird im Dezember 2007 und das Plenum des Parlaments im Januar 2008 über die Verbraucherkredit-Richtlinie abstimmen. Der vom deutschen Abgeordneten Lechner am 16. Oktober 2007 vorgelegte Bericht zum so genannten Gemeinsamen Standpunkt des Ministerrates sieht weit reichende Änderungen an der Verbraucherkredit-Richtlinie vor und bildet aus Sicht des Bundesverbandes Öffentlicher Banken, VÖB, eine gute Grundlage für die notwendige nochmalige Überarbeitung der Richtlinie.
Der Berichterstatter schlägt vor, den Anwendungsbereich der Richtlinie enger zu fassen. So soll die Richtlinie nicht auf Renovierungs- und Modernisierungsdarlehen sowie Kredite unter und über 50.000 Euro anwendbar sein. Der Ratskompromiss sieht dagegen eine Spanne von 200 bis 100.000 Euro vor. Ferner soll die im deutschen Ratstext misslungene Definition der vom Anwendungsbereich ausgenommenen Förderkredite korrigiert werden. Die umfangreichen vorvertraglichen und vertraglichen Informationspflichten sollen gekürzt werden. Beim Widerrufsrecht soll eine Verfallsfrist von sechs Monaten eingeführt werden. Die vom Rat vorgeschlagene pauschalierte Vorfälligkeitsentschädigung bezeichnet Lechner als „ausgesprochen missglückt“ und schlägt deshalb eine vollständige Streichung vor. Die Vorfälligkeitsentschädigung soll von den Mitgliedstaaten im nationalen Recht geregelt werden können.