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8. Oktober 2008
Richtlinienvorschlag Verbraucherrechte

EU-Flaggen
© Cumulus

Am 8. Oktober 2008 hat die Europäische Kommission einen Richtlinienvorschlag über Rechte der Verbraucher vorgelegt. Ziel ist die Vereinheitlichung des derzeit zersplitterten materiellen Verbraucherrechts in der Europäischen Union (EU). Der Vorschlag fasst vier Richtlinien in einem einzigen horizontalen Rechtsinstrument zusammen: die Haustürwiderrufsrichtlinie, die Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen, die Fernabsatzrichtlinie und die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie.

Er sieht die Vollharmonisierung im Verbrauchervertragsrecht vor, das heißt Mitgliedstaaten dürfen keine von der Richtlinie abweichenden Rechtsvorschriften einführen. Die Richtlinie soll sowohl für grenzüberschreitende als auch inländische Kauf- und Dienstleistungsverträge zwischen Verbrauchern und Gewerbetreibenden gelten. Sie enthält einheitliche Definitionen und Regelungen zu vorvertraglichen Informationen, zum Widerrufsrecht und zu missbräuchlichen Klauseln. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und ist auch bei Nichtaufklärung über das Widerrufsrecht auf drei Monate begrenzt.

Da das EU-Verbraucherschutzrecht bereits zahlreiche Bestimmungen für Finanzdienstleistungen enthält, soll die Richtlinie auf Finanzdienstleistungen nur anwendbar sein, wenn Lücken in der Gesetzgebung geschlossen werden sollen. Finanzdienstleistungen sind nur durch die Regelungen über missbräuchliche Vertragsklauseln sowie über Darlehensverträge zur Immobilienfinanzierung erfasst, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden. 

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