Home Themen Europa / International Vorschlag zur Änderung der Richtlinien über die Wirksamkeit von Abrechnungen und Finanzsicherheiten

30. Mai 2008
Vorschlag zur Änderung der Richtlinien über die Wirksamkeit von Abrechnungen und Finanzsicherheiten

EU-Flaggen
© Cumulus

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Änderung zweier Richtlinien über die Wirksamkeit von Abrechnungen sowie von Finanzsicherheiten vorgelegt. Die Richtlinie über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und abrechnungssystemen schützt Zahlungs- als auch Wertpapierliefer- und –abrechnungssysteme, wenn ein Systemteilnehmer ausfällt. Dies soll Systemrisiken minimieren. Die Richtlinie über Finanzsicherheiten regelt und erleichtert die grenzübergreifende Verwendung von Sicherheiten.

In ausführlichen Konsultationen hat die EU-Kommission ermittelt, dass beide Richtlinien gut funktionieren. Sie finden bei den Mitgliedstaaten, Marktteilnehmern und anderen Betroffenen breite Unterstützung. Die EU-Kommission will die Richtlinien deshalb in einigen Bereichen lediglich an Entwicklungen der vergangenen Jahre anpassen. So will sie den durch die erstgenannte Richtlinie gewährleisteten Schutz auf die Nachtverarbeitung und auf verbundene Systeme ausweiten. Zudem will sie den Schutz, den beide Richtlinien gewährleisten, auf Kreditforderungen ausweiten, die für die Besicherung von Kreditgeschäften der Zentralbanken zugelassen sind. Dies soll deren gemeinschaftsweite Verwendung erleichtern.
 

Datenschutzerklärung© 2010 Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, Berlin

Mitgliederlogin


Einlagensicherung VÖB-Ombudsmann Arbeitgeberverband