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26. Juli 2011
Richtlinienvorschlag der EU-Kommission über Wohnimmobilienkreditverträge

Immorente
© pixelio.de / Thorben Wengert

Brüssel / Berlin

Am 31. März 2011 hat die EU-Kommission den lange angekündigten Richtlinienvorschlag über „Wohnimmobilienkreditverträge“ vorgelegt. Dieser orientiert sich zwar an der Verbraucherkreditrichtlinie, weicht in einigen Punkten aber auch erheblich von ihr ab. So fehlt insbesondere eine Ausnahme für Förderkredite, für die wir uns mit Nachdruck einsetzen. Dieselben Gründe, die bei der Verbraucherkreditrichtlinie eine Ausnahme rechtfertigten, legen diese auch heute nahe. Der Richtlinienvorschlag enthält eine Verpflichtung, Kreditprodukte auf ihre Geeignetheit für den Verbraucher hin zu prüfen. Ein Kredit soll abgelehnt werden, wenn die Kreditwürdigkeitsprüfung negativ ausfällt. Der Verbraucher muss über die Gründe der Ablehnung informiert werden. Schließlich sieht der Vorschlag ein Recht auf vorzeitige Rückzahlung vor. Diese soll nicht „übermäßig erschwert“ werden dürfen und auch keine „übermäßigen Kosten“ verursachen. Wir lehnen dies entschieden ab, weil die Entschädigung, die der Kreditgeber verlangen können soll, hierdurch ohne sachlichen Grund eingeschränkt und das bewährte deutsche Pfandbriefsystem als langfristige und stabile Refinanzierungsform ernsthaft in Frage gestellt würde. Nicht jeder Mitgliedstaat der EU kennt eine zins- und planungssichere Festzinstradition. Das hat auch die Krise deutlich gemacht. Insgesamt wird durch die Richtlinie die Verantwortung für die Kreditentscheidung stärker auf den Kreditgeber übertragen, was tendenziell zu einer restriktiveren Kreditvergabe, höheren Preisen und mehr Rechtsunsicherheit führen dürfte. 

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