Home Themen Fördergeschäft / Förderbanken Europäisches Beihilferecht für Banken seit der Wirtschafts- und Finanzkrise Zusammenfassung der rechtlichen Grundlagen
1. Allgemeine Ausführungen
Die Überlegungen lehnen sich strukturell eng an die Leitlinien für Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS) an, ohne jedoch die gleiche Stringenz zu beanspruchen. Dies liegt an der Sorge um die Finanzstabilität und der befürchteten Systemrelevanz bei Banken allgemein.
2. Geltungsbereich
Banken in Schwierigkeiten, keine konkreten Definitionen, aber generelle Unterscheidung in
Orientierungskriterium ist dabei das Risikoprofil einer Bank, basierend auf der Kapitaladäquanz, der CDS-Spreads vor der Krise und zum Zeitpunkt der Beihilfegewährung sowie dem aktuellen und erwarteten Rating.
3. Definitionen
Die Unterscheidung zwischen Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfe kommt in den Bankenregelungen nicht so deutlich zum Tragen wie bei der Leitlinie für UiS. Stattdessen werden diese Beihilfen im Hinblick auf die Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität gleitend betrachtet: Je näher eine Bank an der marktmäßigen Vergütung liegt bzw. in der Lage ist, staatliche Beihilfen zeitnah zurückzuzahlen, desto weniger werden von dieser Bank tiefgreifende Umstrukturierungen verlangt. Art und Umfang der Schwierigkeiten orientieren sich am Risikoprofil.
4. Instrumente
Es sind diverse Beihilfemöglichkeiten vorgesehen:
Gemäß den Leitlinien für UiS sind dagegen nur Darlehen und Bürgschaften erlaubt.
5. Ziele
Alles unter Beachtung der Tragfähigkeit der Staatsfinanzen
6. Geltungsdauer
ursprünglich befristet, derzeit unbefristet, das heißt, „solange es die Marktbedingungen erfordern“
7. Transparenz und Überwachung
Bericht an die Kommission alle sechs Monate
8. Häufigkeit von Beihilfegewährungen
Mehrfache Beihilfen sind möglich (im Gegensatz zum sonst üblichen One-time-Last-time-Prinzip).
9. Notifizierungspflicht
Alle Beihilfen gemäß dieser Mitteilungen müssen bei der Europäischen Kommission notifiziert und von ihr genehmigt werden. Sofern Regelungen (z.B. Programme) notifiziert werden, sind darauf bezogene Maßnahmen nicht mehr einzeln zu notifizieren.
10. Prinzipien
Strenge Maßstäbe bei der Gewährung von Beihilfen, um Wettbewerbsverzerrungen möglichst gering zu halten; dabei hat die EU-Kommission sowohl
Subventionswettläufen der Mitgliedstaaten untereinander.
10.1 Angemessene Verteilung der Lasten
10.2 Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität
10.3 Maßnahmen zum Ausgleich von Wettbewerbsverzerrungen
Veräußerung von Tochtergesellschaften, Nieder-lassungen, Geschäftsbereichen oder Kundenportfolios (kann zwar auch der Rentabilität sowie dem signifikanten Eigenbeitrag dienen, folgt aber anderen Gesetzlichkeiten: sie dient dem Ausgleich für die Begünstigung gegenüber anderen Unternehmen, die keine Beihilfe erhalten)
11. Besonderheiten bei Bürgschaften
11.1 Auflagen
11.2 Vergütung
11.3 Schwellenwert
12. Besonderheiten bei Rekapitalisierung
12.1 Auflagen
Vorlage eines Umstrukturierungsplanes.
12.2 Vergütung
12.3 Ausstiegsanreize – Beispiele
13. Besonderheiten bei wertgeminderten Aktiva
13.1 Auflagen
13.2 Bewertung und Vergütung
14. Besonderheiten bei Liquidationen
15. Besonderheiten bei sonstigen Liquiditätshilfen
Andere denkbare Liquiditätshilfen sind möglich. In der Regel sind Zentralbankmittel keine Beihilfen.
Rechtsquellen
Mitteilung der Europäischen Kommission über die Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen auf Maßnahmen zur Stützung von Finanzinstituten im Kontext der derzeitigen globalen Finanzkrise, ABl. der EU C 270/02 vom 25. Oktober 2008
Bankenmitteilung
Mitteilung der Europäischen Kommission: Die Rekapitalisierung von Finanzinstituten in der derzeitigen Finanzkrise: Beschränkung der Hilfen auf das erforderliche Minimum und Vorkehrungen gegen unverhältnismäßige Wettbewerbsverzerrungen, ABl. der EU C 10/2 vom 15. Januar 2009
Rekapitalisierungsmitteilung
Mitteilung der Europäischen Kommission über die Behandlung wertgeminderter Aktiva im Bankensektor der Gemeinschaft, ABl. der EU C 72/1 vom 26. März 2009
Risikoaktivamitteilung
Mitteilung der Europäischen Kommission über die Wiederherstellung der Rentabilität und die Bewertung von Umstrukturierungsmaßnahmen im Finanzsektor im Rahmen der derzeitigen Krise gemäß den Beihilfevorschriften, ABl. C 195/04 vom 19. August 2009
Umstrukturierungsmitteilung
DG Competition, stuff working document: The application of state aid rules to government guarantee schemes covering bank debt to be issued after 30 June 2010 (Anwendung der Beihilferegelungen bei staatlichen Bürgschaftsprogrammen für Bankschulden nach dem 30. Juni 2010), nur englische Fassung
Arbeitspapier
Grundlagen dieser o.g. Mitteilungen:
Mitteilung der Kommission: Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten
(2004/C 244/02) vom 1. Oktober 2004, Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), Art. 107 – 3b (Ex-Art. 87, 3b EG-Vertrag)
Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen auf Maßnahmen zur Stützung von Finanzinstituten im Kontext der Finanzkrise ab dem 1. Januar 2011, ABl. C 329/07 vom 7. Dezember 2010
Verlängerungsmitteilung
Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen auf Maßnahmen zur Stützung von Banken im Kontext der Finanzkrise ab dem 1. Januar 2012, ABl. C 356/02 vom 6. Dezember 2011
Zweite Verlängerungsmitteilung