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30. November 2007
Bürokratieabbau auf richtigem Weg

VÖB

Im Rahmen ihrer Bemühungen zu Bürokratieabbau und besserer Rechtsetzung hat die Bundesregierung erstmals eine Zwischenbilanz – insbesondere zum Stand der Bürokratiekostenmessung in Deutschland – gezogen. Der Bericht beinhaltet einen Ausschnitt von 2.100 Informationspflichten (von 10.900), die einen Aufwand von 27 Milliarden Euro verursachen. Davon gehen 7,6 Milliarden Euro auf nationales Recht zurück.

Allein die Pflichten der Banken rund um Prüfung und Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse kosten jährlich 696 Millionen Euro und stehen damit auf Rang 7 der 100 aufwändigsten Informationspflichten der Wirtschaft. Das bedeutet pro Institut im Durchschnitt 248.000 Euro pro Jahr und ist – bezogen auf die Fallkosten – sogar die teuerste Informationspflicht der Wirtschaft überhaupt. Damit bestätigen sich auch die Ergebnisse der Studie „Bürokratiekosten in der Kreditwirtschaft“ aus 2006, in der bereits auf die hohe regulatorische Kostenbelastung der Banken hingewiesen wurde.

Daher setzt der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, sein Engagement im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zum Bürokratieabbau fort, welches sich parallel zum Abbau von Bürokratie auch auf deren Vermeidung bei neuen Gesetzen richtet. Eine Möglichkeit sehen wir in der Kompetenzausweitung des Normenkontrollrates auf die
Überprüfung von Gesetzesinitiativen des Deutschen Bundestages und Bundesrates. Grundsätzlich entscheidet jedoch die konkrete Ausgestaltung gesetzlicher Regelungen über das Ausmaß bürokratischer Belastung. Schlanke und verständliche Gesetzestexte, sinnvoller Einsatz von Freibeträgen und Freigrenzen und Vermeidung von Einzelfallgerechtigkeiten durch Pauschalierung können Vereinfachungen bewirken. Unsere Forderungen schließen auch die vollständige Transparenz der Kosten im Gesetzgebungsverfahren ein und schließlich das klare Bekenntnis der Verantwortlichen zur Kostenerstattung bei Delegierung staatlicher Aufgaben auf Dritte. 

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